Kreuzfahrt-ABC für Anfänger

17. November 2018  Emma-Sophie Daus 
Impressionen

So werden Sie Profi: Kreuzfahrt-ABC für Anfänger

Neulinge auf Kreuzfahrtschiffen stellen sich eine Menge Fragen, an die „alte Hasen“ keinen Gedanken mehr verschwenden. Die gute Nachricht: Die Spielregeln auf einem Kreuzfahrtschiff sind überschaubar und schnell erlernt. Hilfe bietet unser Kreuzfahrt-ABC für Anfänger.  

Einschiffen und Ausschiffen: Packen mit Köpfchen

Am Einschiffungstag empfiehlt es sich, einige extra Utensilien im Handgepäck zu haben. Wer Badezeug und Sportsachen griffbereit hat, kann sofort an den Swimmingpool oder in den Fitnessraum gehen, während die anderen noch aufs große Gepäck warten. Zum Ausschiffungstag wird der Koffer meist in der Nacht vor der Abreise vor die Kabinentür gestellt. Es gilt also daran zu denken, für den nächsten Tag ein Kleiderset in der Kabine zu behalten, da man sonst im Nachtzeug von Bord muss.       

Dresscode: Überwiegend leger

Ein strenger Dresscode gilt heute nur noch auf sehr luxuriösen Schiffen oder solchen, die Wert auf Traditionen legen. Hinweise geben die Reedereien selber oder die entsprechenden Foren. Für die Buffetrestaurants ist legere Kleidung angebracht, nur Bade- oder Sportsachen sind nicht erlaubt. In den Servierrestaurants geht es etwas eleganter zu, beim Galaabend oder dem Captain’s Dinner kann festliche Kleidung erwünscht sein. Welcher Dresscode gilt, kann meist im Tagesprogramm nachgelesen werden.

Seekrankheit: Selbst Kapitäne kann es erwischen

Da die meisten Kreuzfahrtschiffe heutzutage Stabilisatoren besitzen, tritt Seekrankheit viel seltener auf als früher.  Wer anfällig ist, sollte sich für eine Kabine in der Mitte des Schiffes auf einem der unteren Decks entscheiden und gewisse Reiserouten meiden. Bei leichter Seekrankheit können Akkupressurbänder oder Ingwer helfen, ansonsten verschaffen Tabletten Linderung, die möglichst schon bei ersten Anzeichen eingenommen werden sollten. Die Tipps fürs weitere Verhalten variieren: Manchem hilft Hinlegen, andere gehen an Deck und schauen auf den Horizont oder versuchen, sich abzulenken.   

Seenotrettungsübung: Wer schwänzt, muss nachsitzen

Die Seenotrettungsübung ist ein Pflichttermin. Die Anwesenheit jedes Passagiers wird kontrolliert, entweder durch Fingerzeig oder durch Einlesen der Bordkarte. Wer beim Schwänzen erwischt wird, muss die Übung nachholen, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist.    

Feuer: Zündeln bei Strafe verboten

Offenes Feuer, zum Beispiel eine Kerze, ist in den Kabinen bei allen Reedereien strengstens verboten, das gilt auch für das Rauchen. Elektrische Geräte wie Bügeleisen, Föhn, Lockenwickler oder Tauchsieder dürfen ebenfalls nicht mit an Bord und werden konfisziert. Auch Mehrfachsteckdosen müssen wegen Schwelbrandgefahr daheim bleiben.   

Landausflüge: Wer zu spät kommt, bleibt zurück

Wichtig ist die „Zurück-an-Bord“-Zeit. Diese sollten sich alle Ausflügler merken oder aufschreiben. Die „Abfahrtszeit“ bezeichnet nämlich den Moment, an dem das Schiff den Hafen verlässt – zu spät, um an Bord zu gehen. Ist man auf eigene Faust unterwegs, muss das Kreuzfahrtschiff nicht warten und ist auch nicht für den Weitertransport zum nächsten Hafen verantwortlich. 

Bordkarte: Immer in Griffweite

Die Bordkarte ist auf einem Kreuzfahrtschiff Ausweis, Zahlungsmittel und Kabinenschlüssel und sollte während der gesamten Reise griffbereit sein. Mit der Bordkarte werden auch extra Ausgaben wie nicht inkludierte Getränke, Boutique-Einkäufe oder Spa-Behandlungen bezahlt. Die Ausgaben werden auf das persönliche Bordkonto gebucht, das zum Ende der Reise – meist per Kreditkarte – beglichen wird.   

Trinkgeld: Pauschal oder individuell

Auf etlichen Kreuzfahrtschiffen wird pro Passagier pauschal pro Tag ein gewisser Betrag (circa zwischen acht und zwölf Dollar) automatisch dem Bordkonto des Gastes belastet. Auf einigen Schiffen gilt „all inklusiv“ auch fürs Trinkgeld, so dass offiziell nichts anfällt. Besonders guter Service darf natürlich extra honoriert werden. Als weitere Varianten findet man Trinkgeldempfehlungen der Reedereien in den Unterlagen. Den Betrag kann man vom Bordkonto abbuchen lassen oder bar in einem vorgefertigten Umschlag abgeben.


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