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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN Veranstalter der in diesem Katalog angebotenen Reisen ist die Fa. Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken, (Im Folgenden „ANTON GÖTTEN REISEN“ genannt.) Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Bestimmungen des gesetzlichen Reisevertragsrechts und sie gelten für alle Rechtsbeziehungen und Reiseverträge zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer und uns als Reiseveranstalter. Unsere Reisebedingungen sind Grundlage aller Reiseverträge, die wir Ihnen in unseren jeweils gültigen Katalogen, Prospekten, Flug- und Urlaubsreiseprogrammen, Internetangeboten sowie Sonderprogrammen, die in Katalogen nicht enthalten sind, anbieten.
A. Abschluss des Reisevertrages 1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie ANTON GÖTTEN REISEN den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Vor Vertragsabschluss übermitteln wir Ihnen unsere vollständigen allgemeinen Reisebedingungen, die Bestandteil unserer Kataloge, Prospekte, Sonderprogramme und Internetangebote sind und die in den Reisebüros für Sie bereitliegen und unterrichten Sie über alle Angaben zu der in Betracht kommenden Reise (Art. 250, §§ 2, 3 EGBGB).
2. Die Reiseanmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung bei Ihnen oder dem Anmelder zustande.
4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ANTON GÖTTEN REISEN vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
B. Zahlung des Reisepreises – Sicherungsschein 1. Nach Vertragsschluss sind 20% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer gegen Aushändigung des Sicherungsscheines als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Wir übergeben Ihnen den Sicherungsschein gemäß Art. 252 (2) EGBGB zusammen mit der schriftlichen Reisebestätigung, auf der er abgedruckt oder angeheftet ist.
2. Kommt innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande, so sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet, nachdem Ihnen die vollständigen Reiseunterlagen und die Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins übergeben wurden.
3. Wir sind zur Aushändigung eines Sicherungsscheines nicht verpflichtet, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und keine Übernachtung umfasst. In diesem Fall gelten die Vorschriften über Pauschalreiseverträge nicht (§ 651a (5) Nr. 2 BGB).
4. Maßgebend für die Kinderermäßigung ist das Alter bei Reiseantritt, welches bei der Buchung anzugeben ist. (Beispiel: Die Ermäßigung von 2 – 12 Jahren laut Katalog betrifft Kinder im Alter zwischen dem 2. und dem 13. Geburtstag.) Weitergehende Ermäßigungen als die im Katalog, Prospekt, Sonderprogrammen und Internetangeboten angegebenen werden nicht gewährt.
C. ANTON GÖTTEN REISEN-Leistungen 1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Hiervon abweichende Beschreibungen in Orts- und Hotelprospekten, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, sind für uns nicht verbindlich. Kosten für Stadtführer sowie Eintrittsgelder für Besichtigungen und Gebühren für Bergbahnen, Sessellifte, Bootsfahrten etc., die nicht im Reisepreis enthalten, sondern vor Ort bzw. beim Reiseleiter direkt zu entrichten sind, sind Fremdleistungen.
2. Die voraussichtlichen Abreise-, Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen in der schriftlichen Reisebestätigung mitgeteilt, die diesbezüglichen genauen Informationen vor Beginn der Reise mit den Reiseunterlagen.
3. Soweit ANTON GÖTTEN REISEN in seinen Katalogen, Prospekten, Sonderprogrammen und Internetangeboten Programme/Leistungen fremder Veranstalter anbietet und ausdrücklich hierauf hinweist, handeln ANTON GÖTTEN REISEN und seine Beauftragten als Vermittler eines Vertragsabschlusses mit diesen Veranstaltern.
4. ANTON GÖTTEN REISEN bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros/Buchungsstellen sind Vermittler unserer Reisen und daher nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Bestätigung über unsere Kataloge, Prospekte und Internetangebote hinaus Sonderleistungen zu vereinbaren, es sei denn, sie sind hierzu von uns ausdrücklich ermächtigt.
D. Preisänderungen 1. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder im Fall einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben uns gegenüber erhöht, so können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.
3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. 4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Preiserhöhungen nach dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam.
5. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % des Reisepreises, werden wir Sie hierüber unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten. In diesem Fall sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns bestimmten Frist das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen, vom Vertrag zurückzutreten oder an einer von uns angebotenen Ersatzreise teilzunehmen. Melden Sie sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.
6. Sie können von uns eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die oben genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies bei uns zu niedrigeren Kosten führt. Der Mehrbetrag ist, sofern der Reisepreis bereits gezahlt wurde, von uns zu erstatten. Von diesem Mehrbetrag dürfen wir die uns entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Auf Verlangen haben wir diese Ihnen gegenüber nachzuweisen.
E. Leistungsänderungen 1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekommenen Reisevertrages, die eventuell nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
2. Über eine erforderlich gewordene erhebliche Vertragsänderung infolge eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstands, die zur Änderung einer wesentlichen oder auf Ihren Vorgaben beruhenden vertraglichen Reiseleistung führen würde, werden wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten; ferner über Ihre hieraus folgenden Rechte, die binnen einer von uns bestimmten Frist ausgeübt werden müssen: Annahme des geänderten Vertrags, Rücktritt vom Vertrag, Annahme eines eventuellen Angebots zur Teilnahme an einer Ersatzreise. Nach Fristablauf gilt Ihre Zustimmung zur Vertragsänderung als erteilt, wenn Sie diese Rechte nicht ausgeübt haben.
F. Rücktritt und Kündigung durch ANTON GÖTTEN REISEN 1. Wir sind berechtigt, den Reisevertrag nach Reisebeginn fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nach Ablauf einer von uns gesetzten Frist nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Müssen wir in einem solchen Falle kündigen, so bedarf die INFOS • REISEBEDINGUNGEN REISEBEDINGUNGEN – AGB 87 Kündigung keiner Frist; wir behalten den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises; müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
2. Vor Reisebeginn sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten
a) wenn die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist: 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen, 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
b) wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall müssen wir unseren Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären.
3. Bei einer Kündigung gemäß Ziffer 2. erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurück.
G. Angaben der Personalien 1. Für Korrekturen von Namen, Geburtsdaten, Nationalität und weiteren buchungstechnischen Daten, die aus falschen Angaben der Reiseteilnehmer resultieren, berechnen wir bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50,- pro Reiseteilnehmer. Spätere Korrekturen können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Maßgabe dieser allgemeinen Reisebedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
2. Bei Seekreuzfahrten können Korrekturen grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Maßgabe dieser allgemeinen Reisebedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
H. Rücktritt des Reiseteilnehmers 1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Reiseteilnehmer vom Reisepreis berechnet:
Entschädigung pro Person bei Rücktritt von Flusskreuzfahrten innerhalb Europas bis 255 Tage vor Reiseantritt ....................................... € 30
ab 254. Tag bis 91. Tag vor Reiseantritt ...................... 10 %
ab 90. Tag bis 45. Tag vor Reiseantritt ........................ 30 %
ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt ........................ 40 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt ........................ 60 %
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt ........................ 70 %
ab 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt .......................... 80 %
ab 7. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt ............................. 90 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt ....... 95 %
Entschädigung pro Person bei Rücktritt von Flusskreuzfahrten außerhalb Europas und Seekreuzfahrten bis 91. Tag vor Reiseantritt ... ..................................... 25 %
ab 90. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt ... ..................... 75 %
ab 29. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt ........................... 90 %
Ab 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise ....95 %
Maßgebend für die Einhaltung vorstehender Termine ist der Tag des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung innerhalb der Geschäftszeiten bei Ihrer Buchungsstelle/Reisebüro, in dem Sie unsere Reise gebucht haben, oder bei Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken; der Abreisetag wird bei der Fristberechnung nicht mitberechnet. Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die Pauschale entstanden ist.
3. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den vollen Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen.
4. Eine Entschädigung können wir nicht verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h (3) BGB).
I. Haftung von ANTON GÖTTEN REISEN 1. Unsere Haftung für die reisevertraglich vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
3. Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Erstattung eines infolge Minderung zu viel gezahlten Betrages oder auf Schadenersatz aus internationalen Übereinkünften oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind auf Schadenersatz- oder Erstattungsansprüche des Reiseteilnehmers gegen uns aufgrund desselben Ereignisses anzurechnen (§ 651p (3) BGB).
4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.
5. Wir empfehlen für mitgeführte wertvolle Gegenstände in jedem Fall den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, insbesondere, wenn der Wert dieser Gegenstände den dreifachen Reisepreis übersteigt.
J. Gewährleistung und Obliegenheiten des Reisenden 1. Sollten wir die Reise nicht vertragsgemäß erbringen, haben Sie nur dann die gesetzlichen Ansprüche auf Minderung des Reisepreises und Schadensersatz gem. § 651m, 651n BGB, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen (§651o BGB).
2. Selbstabhilfe und Kündigung des Reisevertrags sind erst nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfeleistung zulässig. Dieser Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein in der Person des Reiseteilnehmers liegendes Interesse geboten ist.
3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen.
4. Sämtliche Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegen uns zustehen, verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende.
K. Flugplanänderungen Kurzfristige Flugverschiebungen sind im internationalen Flugverkehr nicht auszuschließen. Wir behalten uns deshalb die kurzfristige Flugverlegung Ihres Hin- oder Rückfluges vor, soweit sie Ihnen und den übrigen Reiseteilnehmern zumutbar und keine erhebliche Vertragsänderung ist.
L. Sicherstellung des Reisepreises bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs 1. Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters sichergestellt, dass Ihnen erstattet werden: – der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs ausfallen und – notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses des Reiseveranstalters steht Ihnen bei Vorlage des von uns übergebenen Sicherungsscheines ein unmittelbarer Anspruch gegen den im Sicherungsschein genau bezeichneten Sicherungsgeber zu.
2. Der unter 1. bezeichnete Sicherungsschein wird Ihnen spätestens bei Anzahlung oder, sofern eine Anzahlung nicht erfolgt ist, bei Zahlung des Gesamtpreises übergeben.
3. Wir weisen unverbindlich auf § 5 Konsulargesetz hin, wonach deutschen Staatsbürgern im Notfall ein Anspruch auf Hilfe zusteht.
M. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 1. Wir oder unsere Reisebüros in unserem Auftrag werden Sie vor Vertragsschluss unterrichten über notwendige Pass- und Visumerfordernisse für deutsche Staatsangehörige einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Sofern Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sein sollten, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei dem für Sie zuständigen Konsulat oder der für Sie zuständigen Botschaft über die geltenden Einreisebestimmungen in Ihr Reiseland zu informieren.
2. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.
N. Allgemeine Bedingungen 1. Alle Angaben in diesem Katalog über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise, Reisebedingungen und Wechselkurse entsprechen dem Stand der Drucklegung.
2. Die Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser allgemeinen Reisebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Datenschutz: Wir erheben personenbezogene Daten zur Abwicklung der von Ihnen ausgewählten Angebote und Dienste. Dies ist insbesondere der Fall bei der Buchung einer durch uns vermittelten Reise, aber auch beim Ausfüllen eines Formulars, dem Übermitteln von E-Mails oder bei der Nutzung unserer Online-Dienste. Sofern wir personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einer Reisebuchung erheben, so nutzen wir diese zur Abwicklung der damit verbundenen Leistungen und geben diese an unsere von Ihnen ausgewählten Vertragspartner zu diesem Zwecke weiter. Bei einer Reisebuchung werden auch die personenbezogenen Daten Ihrer Mitreisenden erhoben. Bitte tragen Sie daher Sorge dafür, dass Ihnen hierzu das Einverständnis dieser Mitreisenden vorliegt.
O. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Die Rechtsbeziehungen zwischen ANTON GÖTTEN REISEN und dem Reiseteilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Firmensitz in Saarbrücken.
P. Reiseversicherung Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung (RRV) bzw. ReiseabbruchVersicherung.
Q. Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Die Anton Götten GmbH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil. Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) Die EU-Kommission betreibt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.
Hinweise: Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Rabatte und Sonderangebote, wie z.B. Frühbucherbonus und Jubiläumsrabatt, sind nicht kombinierbar. Wir garantieren Ihnen jedoch den am Buchungstag für Ihre Buchung günstigsten Reisepreis; nach Rücksprache mit uns (Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0681 3032-00) berücksichtigen wir auch das jeweils günstigste Sonderangebot am Buchungstag. Immer mehr Städte und Gemeinden im In- und Ausland erheben Kur- bzw. Ortstaxen und/oder Bettensteuern. Diese Gebühren sind vom Kunden direkt vor Ort zu zahlen.
Reiseveranstalter: Anton Götten GmbH,
Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
Stand: November 2023