AGB der Reederei SeaDream Yacht Club

Download
Drucken
Verehrter Reisegast,
wir begrüßen Sie im exklusiven Kreis der Gäste von Aviation & Tourism International GmbH (ATI). Die nachstehenden Bedingungen und Hinweise regeln das Vertragsverhältnis mit Ihnen und gelten für Pauschalreiseverträge die nach dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden. Sie ergänzen die Vorschriften des EGBGB Art. 250&252 und des bürgerlichen Gesetzbuches Paragraph 651a-y BGB.
 
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Aviation & Tourism International GmbH (im folgenden ATI genannt) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch erfolgen.
1.2. Für die vertraglichen Verpflichtungen steht der Anmelder mit seiner Unterschrift ein. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern, wenn er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ATI zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Ihnen die Reisebestätigung/Rechnung zugestellt. Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt von ATI ergeben. Ihr Reisebüro wird von uns entsprechend unterrichtet.
1.4. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, unterliegen den Vorschriften der DSGVO und werden von uns gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 10 Tagen das Angebot anzunehmen. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird dies als Absage Ihrerseits angesehen.
 
2. Zahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von, in der Regel 20% des Reisepreises pro Person, gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines, für den Gesamtwert der Reise an ATI zu leisten. Zahlungen an das Reisebüro haben keine befreiende Wirkung. ATI erstellt eine entsprechende Rechnung direkt an Sie. Die Restzahlung ist gemäß dem Frühzahlerbonus bzw. 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein vorliegt. Wir sind nicht verpflichtet zur Durchführung der Reise mit den Reiseteilnehmern, wenn der Reisepreis trotz vorheriger Zusendung des Sicherungsscheines nicht vollständig bis zum Reiseantritt bezahlt ist. Wenn der Reisende trotz Vorliegens des Sicherungsscheines nach Mahnung seitens ATI den Reisepreis nicht in der im Mahnschreiben gesetzten Frist vollständig bezahlt, kann ATI Schadenersatz gemäß den Rücktrittsbedingungen Pos. 5.2 geltend machen. statt Leistung gemäß §§280, 281 GBG geltend machen. Hierbei ist es ATI möglich, einen höheren Schaden nachzuweisen und entsprechenden Ersatz geltend zu machen und auch der Reisende kann einen niedrigeren Schaden nachweisen.
2.2. Vom Reisenden darf die Restzahlung nur verlangt werden, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein gemäß §651 kBGB ausgehändigt haben. ATI hat sich entsprechend versichert. Ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes wird Ihnen im Normalfall mit der Rechnung zugesandt oder befindet sich bei den Reiseunterlagen. Dieser Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den Versicherer. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Die Reiseunterlagen versendet ATI an die letztbekannte Adresse des Reiseteilnehmers bzw. das buchende Reisebüro.
2.3. Wir werden Ihre Anzahlung unverzüglich zurückerstatten, falls wir Ihre Buchung nicht bestätigen können und Sie unser Ersatzangebot nicht angenommen haben.
2.4. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen oder Anfragen gehen zu Ihren Lasten.
2.5. Der Preis für von ATI veranstalteten Reisen ist grundsätzlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
 
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Prospekt sowie aus dem Tarif und aus darauf bezugnehmende Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.1. Flüge – soweit eingeschlossen – werden mit den Liniendiensten der Lufthansa und anderer IATA-Luftverkehrsgesellschaften oder Charterfluggesellschaften durchgeführt und von ATI nur vermittelt, soweit darauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Die Beförderung erfolgt in der Economy-Klasse. Flüge in der Business- und in der 1. Klasse sind in der Regel gegen Aufpreis möglich. Die veröffentlichten Zuschläge für Flüge gelten nur für die jeweils genannten Tage. Flüge an anderen Tagen, z.B. infolge von Vor- oder Nachprogrammen, können zu Mehrpreisen führen. Sitzplatzreservierungen werden von den Luftverkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkung akzeptiert. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, sind verbindlich. Wir stellen Ihnen diese auf Anforderung gern zur Verfügung. Aus der Wahl der Flüge kann sich ergeben, dass der Hinflug spätnachmittags oder abends, der Rückflug aber bereits morgens bzw. vormittags erfolgt. Für dadurch entfallende Verpflegungsleistungen besteht kein Ersatzanspruch.
3.2. Gepäckbeförderung
Je nach Buchungsklasse und teilweise Destination wie USA, Mexiko, Kanada gibt es unterschiedliche Freigepäckregeln. Wir informieren Sie bei Buchung über die für Sie geltende Regelung. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft und/oder ATI.
3.3. Unterbringung/Verpflegung
Während des Fluges erhalten Sie Erfrischungen bzw. Essen nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Am Zielort werden Sie entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. In südlichen und überseeischen Ländern kann es gelegentlich zu Ausfällen in der Wasser- bzw. Stromversorgung kommen. Dafür sind die jeweils zuständigen Behörden verantwortlich.
3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich ATI auf Wunsch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. ATI ist berechtigt, 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
 
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen, bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung vorbehalten. Wir informieren Sie gemäß der EU-Verordnung (Black-List) über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen. Bei Schiffsreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich, z.B. wenn das Schiff schon zum Zeitpunkt des Reisebeginns seinen Fahrplan nicht einhalten konnte, wegen eines unvorhersehbaren, technischen Defekts der Reiseverlauf verzögert wird oder z.B. im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Bei einer Ersatzbeförderung werden nur die Kosten der Bahnreise 2.Klasse erstattet.
4.2. Solche und vergleichbare Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur dann gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen für den Reiseteilnehmer unzumutbar verändert, stellen wir Ihnen zusätzlich frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. ATI verpflichtet sich auch, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit das möglich ist.
4.3. ATI behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, so kann der auf die Beförderung entfallende Teil des Reisepreises um den Prozentsatz heraufgesetzt werden, um den das Beförderungsunternehmen ihren bei Abschluss des Reisevertrages geltenden Preis gegenüber ATI erhöht hat. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Angaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber ATI erhöht, so kann die Heraufsetzung des Reisepreises um den gleichen Betrag erfolgen. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise nach Abschluss des Reisevertrages für ATI verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn der Reisende bis 20 Tage vor der Abreise informiert wird. Danach wird eine Preiserhöhung unwirksam. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung, bzw. Änderung der Reiseleistung, diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4. Die Preisangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung.
 
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Storno, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.
5.2. Wenn Sie zurücktreten, auch wenn die Reise unsererseits noch nicht bestätigt worden ist, oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann ATI angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Unser pauschalierter Anspruch – sofern wir Veranstalter sind – auf Rücktrittsgebühren des Reisepreises beträgt pro Person:

Bis 91. Tage vor Reiseantritt             10%
ab 90. bis 61. Tage vor Reiseantritt  20%
ab 60. bis 31. Tage vor Reiseantritt  50%
ab 30. Tage vor Reiseantritt              95%
 
Sie sind berechtigt uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von uns berechnete Pauschale ist.
 
Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen der bei unseren Programmen beteiligten Reedereien gelten deren Rücktrittsbedingungen, sofern darauf in der Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wird (siehe auch 15.).
 
Zusätzlich werden bei der Annullierung von Einzel- und Gruppenreisen die Kosten in Rechnung gestellt, die seitens des Leistungsträgers an ATI berechnet werden, wie z.B. Leerbettkosten eines Hotels bei kurzfristiger Annullierung oder Sonderentgelt für Kreuzfahrten.
5.3. Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung, sofern es möglich ist, bis zum 90. Tag vor Reisebeginn gegen eine zu vereinbarende Gebühr vor. Gebühr für geringfügige Änderungen: 25,– EUR/Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen, die Ihnen berechnet werden.
5.4. Bis zu sieben Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten, angemessenen, entstanden Mehrkosten.
5.5. Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
 
6. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Reisepreis ist normalerweise keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung abgeschlossen
sein muss. Wir und Ihr Reisebüro beraten Sie im rechtlichen Rahmen ausführlich.
 
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
ATI kann nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen
7.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ATI oder dem Leistungsträger vom Reisenden nachhaltig gestört wird, z.B. durch alkoholbedingte Ausfälle, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, etc. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. ATI behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Verursacher selbst. ATI muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.
7.2. ATI kann vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
7.2.1. bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, sofern die Mindestteilnehmerzahl und das Rücktrittsdatum im Prospekt genannt sind. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
7.2.2. bis vier Wochen vor Reiseantritt. Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die vertraglichen Reiseleistungen zu erbringen (z.B. durch Ersatzbeförderung, Änderung der Reiseroute etc.) und, dass er die Umstände, die den Rücktritt erforderlich machen, nicht zu vertreten hat. Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn die Durchführung dieser Reise die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Zusätzlich werden Ihnen 10,– EUR als pauschaler Buchungsaufwand erstattet, es sei denn, dass Sie von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters Gebrauch machen. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
 
8. Außergewöhnliche Umstände
8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch ATI den Reisevertrag kündigen. ATI zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden – wenn möglich – zurückzubefördern.
 
9. Haftung, Haftungsbeschränkung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für
9.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
9.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.)
9.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen. Wir haften jedoch nicht für die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehen wir keinen Einfluss haben und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich an einem Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse und eventuelle Einreisebestimmungen nach Drucklegung des Prospekts ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder Reiseziel erschweren oder als unklug erscheinen lassen. Über solche und wesentliche nachträgliche Änderungen werden Sie nach Möglichkeit kurzfristig informiert.
9.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen oder aus den Umständen etwas anderes ergibt und sofern ein Schaden von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen nicht nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht worden ist. Der Maßstab der geschuldeten Sorgfalt richtet sich nach den Umständen am Ort der Leistungserbringung. Ihre Reise führt Sie ganz überwiegend in fremde Länder, in denen auch für uns fremde Gesetze maßgeblich sind.
9.3. Umfang der Haftung
9.3.1. ATI haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten Fremdleistungen, sofern in den Buchungsunterlagen und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlungstätigkeit hingewiesen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt für Flüge mit Linienfluggesellschaften, für die der Reisende einen entsprechenden Beförderungsausweis erhält, folgendes:
Nicht ATI als Vermittler haftet für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen (z.B. die Lufthansa). ATI ist kein Luftfrachtführer. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren Beförderungsbedingungen, die Sie in Ihrem Reisebüro einsehen können. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung der Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Auch im Montrealer Übereinkommen finden sich Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
9.3.2. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
9.3.3. Wir weisen darauf hin, dass im Ausland manchmal Fluggesellschaften tätig sind, die nicht immer über einen gleichen hohen Standard hinsichtlich Technik, Service und Komfort verfügen, wie die in- und ausländischen Gesellschaften, die von und nach Deutschland fliegen.
9.4. Gewährleistung
9.4.1. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. ATI kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.4.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Eventuelle, weitergehende Ansprüche, den Reisepreis nachträglich zu mindern, bleiben davon unberührt.
9.4.3. Wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe nicht geleistet werden kann, und wenn die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt wird, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, ist ATI verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden ggf. zurückzubefördern.
9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
9.6. Beschränkung der Haftung
9.6.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis pro Kunde beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.6.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
9.6.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen und auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.6.4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes wie unter 9.3.1. aufgeführt.
9.6.5. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
9.7. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
9.7.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden geringzuhalten.
9.7.2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) und/oder den Reiseveranstalter bzw. an seine Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen durch eigenes Verschulden nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
 
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ihre Ansprüche gegenüber ATI sollten möglichst in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen.
10.2. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 24 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende anzumelden.
10.3. Die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit verjähren in drei Jahren.
10.4. Die Verjährung ist gehemmt, wenn der Reiseveranstalter Ihnen zunächst erklärt, dass die Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden. Die Hemmung hört dann auf, wenn der Veranstalter dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seine Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.
 
11. Versicherungen
11.1. Gegen das Beförderungsrisiko beim Flug sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert.
11.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket von ATI oder Ihrem Reisebüro.
 
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro unterrichten, denn jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Informationen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
12.2. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten nach Reiserückkehr besitzt. Kinder müssen einen Kinderpass (in einzelnen Ländern einen Reisepass) besitzen. Diese Informationen gelten für Deutsche. Ausländer und Inhaber von Fremdpässen wenden sich zweckmäßigerweise an das zuständige Konsulat oder die Botschaft.
 
13. Allgemeines
13.1. Druckfehler und Rechenfehler im Prospekt oder in der Reisebestätigung berechtigen ATI dazu, die Wirksamkeit des Reisevertrages anzufechten. In einem solchen Fall der Anfechtung hat ATI dem Reisenden den nachgewiesenen Vertrauensschaden zu ersetzen.
13.2. Alle Angaben in unseren Prospekten und Unterlagen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
13.4. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard.
13.5. Mündliche Absprachen sollten, wenn möglich, in beiderseitigem Interesse schriftlich rückbestätigt werden.
13.6. Bei kombinierten Flug-/Schiffsreisen und bei Busreisen gelten auch die Bedingungen der jeweiligen Reederei bzw. des Unternehmers, die wir Ihnen auf Wunsch vor Ihrer Buchung gerne zur Verfügung stellen.
13.7. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist Aschaffenburg. Für Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
 
14. Datenschutz
Die zur Erfüllung des Reiseauftrages und der Kundenbetreuung notwendigen, personenbezogenen Daten des Reisenden werden elektronisch erfasst, verarbeitet, genutzt und soweit notwendig an Leistungsträger wie Fluggesellschaften oder Reedereien weitergeleitet. Die Bestimmungen der EU-DSGVO werden eingehalten und die Daten sorgfältig geschützt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit Auskunft über seine gespeicherten Daten anzufordern und diese berichtigen oder löschen zu lassen. Mit einer möglichst schriftlichen oder elektronischen Nachricht kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Werbung und/oder Meinungsforschung widersprechen. Ein Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
ATI nimmt an dem Online-Streitbeilegungs-Verfahren der EU Kommission nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
 
15. Abweichende Rücktrittsgebühren
Tritt ATI lediglich als Vermittler auf, wie z. B.bei Kreuzfahrten für SeaDream Yacht Club, gelten deren Reise-und Stornobedingungen, die Ihnen auf Wunsch vor der Buchung übermittelt und auch in der Reisebestätigung aufgeführt werden.
Für Weltreisen gelten teils besondere Bedingungen, die Ihnen vor der Reisebestätigung mitgeteilt werden.  
 
Aviation & Tourism International GmbH
Wasserloser Straße 3a · 63755 Alzenau
Tel. +49 [0] 6023-91 71 50 · Fax +49 [0] 6023-91 71 69
E-Mail: [email protected] · www.atiworld.de

Notfallnummer +49 [0] 6023-91 71 50
(Im Notfall wenden Sie sich bitte zuerst an die Rezeption, z.B. des Hotels oder des Kreuzfahrtschiffs)

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
ZURICH Insurance plc. Niederlassung für Deutschland
Credit Lines · Platz der Einheit 2 · 60327 Frankfurt
Kontakt: KAERA Industrie und Touristik
Versicherungsmakler GmbH
Tel. +49 [0] 6172-99761-0
Fax +49 [0] 6172-99761-20

Stand: 27 März 2020
Verbände
BestReisen LogoDRV IATA
Bezahlmethoden
Sepa Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Visa Master
Amex Dinersclub Vpay Maestro Discover
kreuzfahrten.de APP
Apple Android
Social Media