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AGB zur Buchung von Aroya Cruises Kreuzfahrten1. IHR VERTRAGSPARTNERVertragspartner des abzuschließenden Reisevertrages sind der Reiseveranstalter und der Anmelder (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) der für sich selbst und alle angemeldeten Personen (nachfolgend „Reisende“ genannt) handelt, die immer mit einbezogen sind. Der Reiseveranstalter ist die Orange Travel Group Ltd. , vertreten durch den Geschäftsführer Martin Degiorgio mit Sitz in 65, Birkirkara Hill St. Julians, Malta und USt.-Id. Nr. MT18504105 (Handelsregisternummer C41701), nachstehend „Veranstalter“ genannt. Die Orange Travel Group Ltd. ist insoweit Reiseveranstalter i. S. des Pauschalreiserechts. Die Orange Travel Group kann im Einzelfall auch als Vermittler auftreten. Wenn das der Fall ist, wird es im Angebot und in der Bestätigung vermerkt.
2. UNVERBINDLICHE RESERVIERUNG (OPTIONSBUCHUNG)Der Veranstalter gibt den Anmeldenden auf der Internetseite www.cruisearoya.com die Möglichkeit, vor einer verbindlichen Anmeldung zu einer Kreuzfahrt unverbindlich das Interesse an der Buchung einer Kreuzfahrt anzuzeigen, und, wenn nach Buchungstand und Angebot möglich, Wunschkabinen
auszuwählen (Optionsbuchung). Diese Optionsbuchungsmöglichkeit stellt kein Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages und keine Annahme eines Angebotes der Reisenden dar. Sofern die Reise und die Wunschkabinen zum Zeitpunkt der Optionsbuchung verfügbar sind, wird der Veranstalter nach
Eingang der Interessenanmeldung der Reisenden die Kabinen für einen Zeitraum von drei Kalendertagen einschließlich des Tages der Optionsbuchung reservieren. Die Optionsfristen können bei Sonderangeboten abweichen. Die Reisenden erhalten nach Eingang der Optionsbuchung per E-Mail eine Reservierungsbestätigung aus der der Reservierungszeitraum hervorgeht.
3. REISEVERTRAG3.1 Mit der Anmeldung zu einer Kreuzfahrt bieten die Reisenden dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages für sich und für alle in der Anmeldung mitbenannten Personen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, über ein Reisebüro oder digital (E-Mail) erklärt werden. Im Falle einer
vorab gemäß Ziff. 2 erfolgten Optionsbuchung, erfolgt die Anmeldung mit einer schriftlichen Bestätigung der Optionsbuchung durch die Anmeldenden selbst oder durch ein vom Anmeldenden beauftragtes Reisebüro.
3.2 Der Pauschalreisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Bestätigung/Rechnung vom Veranstalter beim Anmeldenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Personen und auf Grundlage der Leistungsbeschreibung in der Reisebestätigung/Rechnung und dieser Reisebedingungen zustande.
4. LEISTUNGSUMFANG4.1 Der Umfang der vertraglichen Reiseleistung ergibt sich grundsätzlich aus der für den im Reisezeitraum maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den Angaben der Reisebestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Die Leistungen des Veranstalters bestehen aus der Beförderung und Unterbringung und weiteren Leistungen für die angemeldeten Personen wie in der Reisebestätigung nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen angegeben. Nebenabreden oder sonstige abweichende Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind insbesondere Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort der Reisenden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, es sei denn, diese Leistungen sind Teil der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen und bestätigten vertraglichen Leistung.
5. ZAHLUNG5.1 Die Leistungen des Veranstalters sind nach europäischem Pauschalreiserecht abgesichert. Versicherer ist XXXX
5.2 Zahlungsverpflichtet ist der Anmelder der die Anmeldung erklärt hat, auch wenn die Anmeldung weitere Personen umfasst. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins hat der Anmelder eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten.
5.3 Die Restzahlung des Anmeldenden ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Die Zahlung des Reisepreises kann per Überweisung oder per Kreditkarte (z.B.MasterCard, Visa, American Express) an den Veranstalter oder das Reisebüro erfolgen. Bei Zahlung per American Express Kreditkarte fällt zusätzlich zum Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% an. Bei Kreditkartenzahlungen sind dem Veranstalter für Anzahlung und Restzahlung jeweils die Karte vorzulegen.
5.4 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig ist und die Zahlung per Kreditkarte ausgeführt wird.
5.5 Ist der abgerechnete Reisepreis nicht rechtzeitig eingegangen und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung nicht geleistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt der Veranstalter die in Ziffer 9.1. geregelten Vertragsstrafen bzw. Entschädigungspauschalen.
6. LEISTUNGSÄNDERUNGEN6.1 Der Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z.B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Fluggesellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig.
6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Die Anmeldenden können dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung annehmen.
6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche der Anmeldenden unberührt.
6.4 Treten die Anmeldenden und/oder die Reisenden die Reise an, nachdem die Anmeldenden vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden sind, so ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.
7. PREISÄNDERUNGEN7.1 Insbesondere durch Änderungen von Treibstoffpreisen kann es zu Preisänderungen kommen. Die Reederei trägt hierbei Änderungen bis 2% des Gesamtpreises der Kreuzfahrt selbst. Der Veranstalter kann in begründetem Falle eine wirksame Preiserhöhung bis 8 Prozent erheben, die die Anmeldenden hinnehmen müssen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 Prozent, kann der Reiseveranstalter die Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass die Anmeldenden sie entweder innerhalb einer bestimmten Frist annehmen, oder vom Vertrag zurücktreten.
8. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN DER REISENDEN8.1 Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person eine Kreuzfahrt antreten. Bei Buchung mehrerer Kabinen, muss mindestens eine Person in jeder Kabine 18 Jahre oder älter sein.
8.2 Das Mindestalter für Reisende beträgt zum Zeitpunkt der Einschiffung 6 Monate. Bei einer Reise mit mehr als 2 aufeinanderfolgenden Seetagen beträgt das Mindestalter des Reisenden zum Zeitpunkt der Einschiffung 12 Monate.
8.3 Für Personen mit Behinderung muss bei der Anmeldung die Behinderung mitgeteilt werden. Der Veranstalter kann für eine notwendige Betreuung und/oder Behandlung keine Verantwortung übernehmen. Die Schiffsreise kann für diejenigen abgelehnt oder abgebrochen werden, deren Gesundheits- oder körperlicher Zustand nach Beurteilung der Reederei reiseunfähig erscheint oder deren Zustand eine Gefahr für diese selbst oder andere Passagiere darstellt.
8.4 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so haben die Anmeldenden dies bei der Anmeldung mitzuteilen, sowie bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes zu übersenden und auch zum Check- In mitzubringen. Personen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen, können leider nicht mehr befördert werden.
9. REISERÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN9.1 Die Anmeldenden können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten und den Rücktritt auch für die weiteren von ihnen angemeldeten Reisenden erklären. Dieser Rücktritt gilt dann nur für die Leistungen des Pauschalreisevertrages unter Einschluss des Zusatzpakets im Zusammenhang mit zusätzlich oder gesondert gebuchten Leistungen soweit sie Bestandteil des Pauschalreisevertrages geworden sind oder in einem Zusammenhang mit diesem stehen, also z.B. auch für vermittelte Anreise-oder Abreisepakete.
9.2 Der Veranstalter ist berechtigt eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu verlangen und unter Berücksichtigung eines möglichen Vorteils aus de anderweitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden Aufwandes ist der Veranstalter berechtigt, eine Entschädigungspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz- Reiseteilnehmer gestellt wird) für jeden ausgefallenen Reiseteilnehmer auf Basis des jeweiligen Reisepreises wie folgt zu berechnen ist.
Tage vor Abreise...Stornogebühr:
bis 30 Tage....20% des Gesamtpreises
29 bis 15 Tage...50 % des Gesamtpreises
14 oder weniger...95 % des Gesamtpreises
9.3 Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
9.4 Soweit ein oder mehrere Reisende aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung einer geeigneten Kabine für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich.
10. UNVERMEIDBARE AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE10.1 Wird der Veranstalter vor Reisebeginn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der Reise gehindert, können die Anmeldenden und auch der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären. Den Zurücktretenden obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Annahme der unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände.
10.2 Im Fall der unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe gilt, dass der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis verliert. Der zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits bezahlte Reisepreis wird nach den gesetzlichen Fristen erstattet.
10.3 Könnte ein Fall der unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände vorliegen, hat der Veranstalter die Pflicht die Reiseteilnehmer über alle objektiv bestehenden Gefahren aufzuklären. Insoweit besteht eine Erkundigungs- und Informationspflicht des Veranstalters, damit die Anmeldenden die Möglichkeit der Kündigung für sich überprüfen können.
11.GEWÄHRLEISTUNG (ABHILFE, MINDERUNG UND KÜNDIGUNG) UND VERJÄHRUNG11.1 Wird die Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so sind die Reiseteilnehmer verpflichtet an einer Lösung mitzuwirken und gegebenenfalls Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können die Anmeldenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Das Abhilfeverlangen ist an die Rezeption des Kreuzfahrtschiffes oder an den Veranstalter zu richten. Es wird eine schriftliche Erklärung empfohlen.
12. VERTRAGSÜBERTRAGUNG / ABRECHNUNG VON MEHR AUFWAND / NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN12.1 Bei Nennung einer Ersatzperson kann der Veranstalter tatsächlich entstandene und angemessene Verwaltungsmehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten, die hierdurch auch im Einzelfall bei den jeweiligen Leistungsträgern entstehen. Für Namensänderungen ist der Veranstalter berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50 p. P. zu verlangen. Die Angabe einer Ersatzperson durch die Anmeldenden ist schriftlich zu erklären und bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise storniert werden. Es gelten die Stornierungsgebühren gemäß Absatz 9. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und die Anmeldenden gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch auf den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
12.2 Die Anmeldenden haben nach Abschluss des Reisevertrages keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.). Generell wird eine Umbuchung auf eine andere Reise als Stornierung und Neubuchung behandelt. Wenn die Anmeldenden auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er/sie den Veranstalter um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Umbuchungen sind eventuell möglich, wenn kein Sonderangebot (z.B. Frühbucher, Last-Minute) gebucht wurde und wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen zwölf Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt. Umbuchungen werden maximal einmal gestattet. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50 p.P. zuzüglich etwaigen zusätzlichen Kosten seitens der Reederei oder weiterer Leistungsträger.
13. SORGFALTSBESTIMMUNGEN, PASS-, VISA UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN13.1 Der Veranstalter wird die Anmeldenden vor Vertragsschluss über Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter haben die Anmeldenden die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
13.2 Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten der Anmeldenden zurückzuführen sind, so können die Anmeldenden nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. In diesen Fällen gelten die Regelungen in Absatz 9 entsprechend. Die Anmeldenden und die angemeldeten Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittsentschädigungen, gehen zu Ihren Lasten.
14 HAFTUNG14.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reisekaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
14.2 Eine Haftung des Veranstalters für Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, sind auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt je Person und Reise.
14.3 Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf derartigen Übereinkommen beruhen, es zulässig ist, dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist.
14.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Flüge, Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
14.5 Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die den Anmeldenden und/oder Reisenden durch ihr verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern der Veranstalter die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge von dem Anmelder und/oder Reisenden auf seine Verantwortung unternommen werden. Die Reederei ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Reisende zu warten.
14.6 Der Veranstalter haftet nicht für Fehler während des Buchungsvorgangs, die durch die Anmeldenden verschuldet wurden oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, z. B. des Reisebüros, auf deren Entstehung der Veranstalter keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen konnte. Reisebüros oder sonstige Leistungsträger sind nicht ermächtigt Zusicherungen für den Veranstalter abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den Angaben in Reiseausschreibungen übereinstimmen, über die Reservierungsbestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
15 DATENSCHUTZ15.1 Die personenbezogenen Daten, die der Anmelder zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität einer Person, wie etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse. Bei Nutzungsdaten handelt es sich um Daten, die nicht aktiv zur Verfügung gestellt werden, sondern die passiv erhoben werden können, z. B. bei Nutzung einer Website oder der Online-Angebote.
15.2 Der Veranstalter wird anfallende Daten der Reisenden nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Reisevertrages und der Kommunikation erheben, bearbeiten, speichern und verwenden. Diese Daten werden nur zur Buchungsabwicklung an die in die Erfüllung des Pauschalreisevertrages eingebundenen Unternehmen im erforderlichen Umfang weitergegeben. Auf Anforderung wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten der Reisenden gespeichert sind. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet.
16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und dem Veranstalter und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten findet maltesisches Recht Anwendung.
16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – Malta
16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht.
16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.
16.7 Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Reederei sind einsehbar unter Terms and Conditions. Alle in diesen Veranstalter AGB aufgeführten Regelungen haben für den Reisenden Vorrang gegenüber den Reederei-Regularien. Hier nicht angeführte Regularien gelten gemäß den Beförderungsbedingungen der Reederei.
Veranstalter:
Orange Travel Group Ltd. (Handelsregisternummer C41701)
65, Birkirkara Hill / St. Julians, Malta
www.cruisearoya.com
Mail:
[email protected] /
[email protected]Tel. DE (+49) 3221 2249 097 AT (+43) 720 116 354 CH (+41) 800 896 706
Stand: April 2025