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AGB der Reederei Hurtigruten Expeditions

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Für Pauschalreisen - Hurtigruten Expeditions

1. IHR VERTRAG – EINFÜHRUNG

1.1 Vorbemerkungen
Die Reisebuchung kommt zwischen Ihnen (im Folgenden „Passagier“, „Kunde“, „Reisender“ oder „Sie“ genannt) und Hurtigruten Global Sales AS (im Folgenden „Hurtigruten“, „Veranstalter“ oder „wir“ genannt), einer in Norwegen unter der Nr. 914 904 633 im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft, geschäftsansässig in Langkaia 1, 0150 Oslo, Norwegen, zustande.
Wenn Sie eine Expeditions-Seereise buchen, unterliegt diese den vorliegenden Buchungsbedingungen (im Folgenden auch die „AGB“ genannt). Grundlage des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Vertrages sind die folgenden AGB, die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Hurtigruten, die in den offiziellen Prospekten und auf der Website von Hurtigruten enthaltenen Informationen und/oder alle sonstigen Informationen, die Sie vor Bestätigung Ihrer Buchung durch uns von Hurtigruten erhalten haben.
Mit Vornahme einer Buchung akzeptieren Sie die AGB (sowohl in Ihrem eigenen Namen als auch im Namen aller Ihrer Mitreisenden). Außerdem stimmen Sie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen von Ziffer 15 entsprechend zu und bestätigen, von allen in der Buchung genannten Personen zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten, ggf. auch zur Weitergabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Informationen über Erkrankungen, Behinderungen oder besondere Diätanforderungen) an uns bevollmächtigt worden zu sein. Vorläufige Buchungen können wir nicht akzeptieren. Unter Vorbehalt stehende Buchungen und/oder Sonderwünsche werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns berücksichtigt. Wir versenden sämtliche Unterlagen und sonstigen Informationen an Sie und überlassen es Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Mitreisenden stets vollständig und aktuell informiert sind.
Die vorliegenden AGB beruhen auf zwingenden Vorschriften der anwendbaren Gesetze und Vorschriften, darunter des norwegischen Gesetzes Nr. 32 vom 15. Juni 2018 über Pauschalreisen (im Folgenden das „norwegische Pauschalreisegesetz“ genannt), der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (im Folgenden die „EU-Pauschalreiserichtlinie“ genannt), und deren nationalen Entsprechungen, und entsprechen diesen. Sie gelten nicht für Reisen, bei denen es sich nicht um Pauschalreisen gemäß § 2 des norwegischen Pauschalreisegesetzes und Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Pauschalreiserichtlinie handelt; für solche Pauschalreisen gelten statt dessen die Bestimmungen des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt (siehe gesonderte AGB).
Wir können unsere Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf ein anderes Unternehmen übertragen und/oder abtreten, das direkt oder indirekt von unserer obersten Muttergesellschaft, der Hurtigruten Group AS (Handelsregisternummer 914 148 324), kontrolliert wird. Dies wird höchstwahrscheinlich der Fall sein, wenn wir beschließen sollten, eine Reorganisation der Hurtigruten AS durchzuführen. Der Kunde wird über eine solche Abtretung und/oder Übertragung innerhalb einer angemessenen Frist durch schriftliche Mitteilung im Voraus informiert.
Informationen über ihre wichtigsten Rechte gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) finden Sie hier. (https://www.hurtigruten. com/de-de/expeditions/bedingungen/allgemeine-geschaftsbedingungen/).
1.2 Buchungen über Reisebüros
Wenn Sie Ihre Reise über ein Reisebüro buchen, sollte sämtliche Kommunikation über das Reisebüro abgewickelt werden. Bitte geben Sie dabei stets Ihre Buchungsnummer an.
Informationen, die von Reisebüros und anderen Dienstleistern, die nicht ausdrücklich von uns zum Abschluss von Vereinbarungen, zur Bereitstellung von Informationen oder zur Abgabe von Zusicherungen in unserem Namen bevollmächtigt wurden, bereitgestellt werden, durch die sich der Inhalt des zwischen Ihnen und uns bestehenden Reisevertrages ändert oder die in sonstiger Weise den von uns bereitgestellten Reiseinformationen widersprechen, sind nicht Bestandteil Ihres Reisevertrages mit uns. Wir weisen darauf hin, dass von Reisebüros oder sonstigen Dritten bereitgestellte Informationen über die erbrachten Reiseleistungen möglicherweise unzutreffend sein können. Hurtigruten ist ausschließlich an von Hurtigruten selbst stammende Informationen, Prospekte und Werbeanzeigen gebunden und behält sich die Geltendmachung ihrer Rechtsposition ausdrücklich vor; die Haftung für nicht von Hurtigruten stammenden oder von Hurtigruten nicht ausdrücklich genehmigten Informationen ist ausgeschlossen.
2. BUCHUNG UND BEZAHLUNG DER REISE
2.1 Reservierung und Vertragsschluss
Wenn Sie eine Pauschalreise bei uns buchen, kommt der Vertrag zwischen uns zustande, sobald wir Ihre Buchung Ihnen oder Ihrem Reisebürogegenüber schriftlich bestätigen. Damit verpflichten wir uns zur Erbringung der von Ihnen gebuchten Reiseleistungen gemäß den vorliegenden AGB, und Sie verpflichten sich, diese gemäß den vorliegenden AGB zu bezahlen. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, eventuell von uns angebotene zusätzliche Leistungen wie in Flugreisen nicht enthaltene internationale Flüge, optionale Ausflüge, Reiseversicherungen oder sonstige von Ihnen gewünschte und gebuchte Leistungen zu bezahlen. Hurtigruten ist lediglich für die Durchführung der in dem Pauschalreisevertrag zwischen Ihnen und uns enthaltenen Bestandteile der Pauschalreise verantwortlich. Nach Eingang Ihrer Anzahlung senden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung. Bitte prüfen Sie diese möglichst umgehend auf Richtigkeit. Wenn Sie Leistungen nachträglich ändern oder stornieren möchten, fallen möglicherweise Änderungs- oder Stornogebühren und weitere Kosten (siehe unten) an, deren Höhe möglicherweise den ursprünglichen Gesamtpreis der von Ihnen gewählten Leistungen erreicht.
Aus Sicherheitsgründen sind alle erwachsenen Passagiere verpflichtet, Kontaktdaten einschließlich einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Erst wenn uns diese Informationen vorliegen, können wir die Reiseunterlagen ausstellen.
2.2 Zahlungsbedingungen
Sobald Sie oder Ihr Reisebüro eine Buchung bei uns vorgenommen haben, ist der Gesamtpreis für die gebuchten Reiseleistungen wie folgt fällig und von Ihnen zu zahlen:
i. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen wir vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht bzw. wir Ihnen ausreichende Insolvenzsicherung nach norwegischem Recht leisten (siehe auch Ziffer 4) und Ihnen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise der Name und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers oder der Einrichtung oder Behörde, die den Insolvenzschutz bietet, sowie gegebenenfalls der Name und die Kontaktdaten der vom norwegischen Staat benannten zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt wurden.
ii. Wenn Sie die Buchung mehr als 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vornehmen, wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % nach Vertragsschluss gegen Übergabe des Dokuments mit den in Unterziffer i. vorgesehenen Informationen fällig. Der übrige Reisepreis wird 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn fällig, vorausgesetzt, das Dokument mit den in Unterziffer i. vorgesehenen Informationen ist Ihnen übergeben worden und unser einseitiges Rücktrittsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden.
iii. Wenn Sie die Buchung 30 Tage oder weniger als 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vornehmen, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsschluss gegen Übergabe des Dokuments mit den in Unterziffer i. vorgesehenen Informationen zu zahlen, vorausgesetzt, unser einseitiges Rücktrittsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden.
Sie können per Debit- oder Kreditkarte zahlen.
Wir behalten uns vor, die Buchung zu stornieren, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum und auch nicht nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist bei uns eingeht, es sei denn, die Setzung einer Nachfrist ist nach anwendbaren Gesetzen nicht erforderlich. In diesem Fall haben Sie die in Ziffer 7 angegebenen Stornogebühren zu zahlen, sofern Sie nicht nachweisen können, dass der uns tatsächlich entstandene Schaden geringer war.
3. PREISBILDUNG UND PREISÄNDERUNGEN
3.1 Preisbildung
Alle Preise sind in EUR und inklusive Mehrwertsteuer angegeben und verstehen sich pro Person bei voller Kabinenbelegung, sofern nichts Anderes angegeben ist. Einzelkabinen bzw. Mehrbettkabinen zur Alleinbelegung sind nur auf Anfrage bei Hurtigruten und nur begrenzt verfügbar. Hierfür wird ggf. ein Zuschlag berechnet.
Änderungen der in unseren Prospekten oder auf Websites angegebenen Preise behalten wir uns vor und weisen Sie ggf. vor Bestätigung Ihrer Buchung bei uns gesondert darauf hin. Nach Bestätigung der Buchung durch uns können Preisänderungen nur noch bei offensichtlichen Fehlern oder gemäß den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB vorgenommen werden. Hierzu verweisen wir auf unser Recht gemäß Ziffer 3.4 zur Änderung von Preisen unter bestimmten Umständen.
3.2 Im Preis nicht enthaltene Leistungen
Im Preis nicht enthalten sind folgende Leistungen:
i. Reiseversicherungen;
ii. Gepäckträger-Service;
iii. Flüge, sofern diese nicht ausdrücklich im Preis für eine Pauschalurlaubsflugreise inbegriffen sind; oder
iv. Optionale Ausflüge, sofern diese nicht ausdrücklich inbegriffen sind.
Informationen zu den enthaltenen Speisen und Getränken entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsinformation.
3.3 Verantwortung von Hurtigruten für optionale Ausflüge
Optionale Ausflüge sind Ausflüge, Führungen oder sonstige Aktivitäten vor Ort, die Sie ggf. vor oder während Ihrer Reise gesondert buchen können (im Folgenden „optionale Ausflüge“ genannt). Hurtigruten ist für solche optionalen Ausflüge verantwortlich, soweit sie über dieselbe Vertriebsstelle wie die übrigen Bestandteile Ihrer Pauschalreise erworben und vor Ihrer Zustimmung zur Zahlung für Ihre Pauschalreise von Ihnen gewählt wurden.
Hurtigruten haftet jedenfalls nicht für Verträge über optionale Ausflüge, die Sie ohne Vermittlung oder Beteiligung von Hurtigruten mit anderen Unternehmen eingehen. In diesem Fall sind wir für die Durchführung solcher optionalen Ausflüge (d. h. ggf. deren Absage, Verspätungen oder Mängel) oder für Geschehnisse während solcher Ausflüge oder Aktivitäten nicht verantwortlich.
3.4 Preisänderungen
Hurtigruten behält sich vor, den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss eines der folgenden Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger;
ii. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
iii. Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Wenn sich die Transportkosten aufgrund von Erhöhungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach Abschluss des Reisevertrages erhöhen, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis gemäß der folgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter den Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten durch die Anzahl der Sitz- oder Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert. Die sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.
Wenn die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhen, kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sind.
Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden da durch gestiegen sind.
Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich um mehr als 8 % erhöht, haben Sie nach Ihrer Wahl die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag zu zahlen;
ii. unser Angebot zur Änderung in eine andere Urlaubsreise anzunehmen, soweit wir eine solche anbieten können (wenn diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie die Preisdifferenz erstattet), oder
iii. vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausüben. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugeht, gilt die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert.
Sollte sich der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach Vertragsschluss, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzieren, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt.
Hierbei ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise niederschlagen.
Innerhalb eines Zeitraums von 20 Tagen vor Ihrem Reiseantritt werden an dem Preis für Ihre bestätigte Urlaubsreise keine Änderungen mehr vorgenommen und keine Erstattungen mehr darauf vorgenommen.
3.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
Wenn Sie von uns ein Bordguthaben erhalten haben (z.B. aus Kulanz, als Geschenk oder spezielles Angebot), müssen Sie dieses während Ihrer Reise aufbrauchen. Nicht genutzte Guthabenbeträge können nicht bar ausgezahlt werden.
4. FINANZIELLE ABSICHERUNG DER REISENDEN
Hurtigruten ist Mitglied des norwegischen Reisegarantiefonds („Reisegarantifondet“), der Passagieren, die eine Pauschalreise gebucht haben, den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz bietet und sie der EU-Pauschalreiserichtlinie und dem norwegischen Pauschalreisegesetz entsprechend finanziell absichert.
Der norwegische Reisegarantiefonds ist per E-Mail unter [email protected], telefonisch unter +47 51 85 99 40 oder per Post unter der Anschrift Reisegarantifondet, P. O. Box 1807 Vika, N-0123 Oslo, Norway, erreichbar. Nähere Informationen über den norwegischen Reisegarantiefonds finden Sie hier (https://www.hurtigruten.de/globalassets/local/germany/dokumente/informationen-zum-insolvenzschutz-fur-reisepakete-der-norwegische-reisegarantiefonds.pdf?_ccid=20927&_ccst=5819&_hrgb=2).
Hurtigruten behält sich vor, Passagieren, die eine Pauschalreise gebucht haben, anstelle der Absicherung über den norwegischen Reisegarantiefonds eine andere finanzielle Absicherung zu bieten. Diese finanzielle Absicherung muss in jedem Fall einen den Vorschriften der EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechenden Schutz bieten.
Nachdem Sie einen wirksamen Pauschalreisevertrag mit uns abgeschlossen haben, muss diese andere finanzielle Absicherung Ihnen einen Schutz bieten, der nicht wesentlich unter dem liegt, der sich aus der Absicherung über den norwegischen Reisegarantiefonds ergibt.
Wenn Sie eine Reise gebucht haben, bei der es sich nicht um eine Pauschalreise gemäß § 2 des norwegischen Pauschalreisegesetzes und Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Pauschalreiserichtlinie handelt, haben Sie keinen Anspruch auf den in dieser Ziffer geregelten Schutz. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie nähere Informationen hierzu benötigen.
5. PFLICHTEN DES REISENDEN
5.1 Reisetauglichkeit
Um die Sicherheit der an Bord des Schiffes zu befördernden Passagiere gemäß den anwendbaren und im internationalen, EU-/EWR-Recht und/oder nationalen Recht verankerten Sicherheitsvorschriften und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der zuständigen Behörden, einschließlich des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt, sowie der Verfahrensvorschriften von Hurtigruten zu gewährleisten, sichert jeder Passagier zu, dass er gesundheitlich in der Lage ist, eine Schiffsreise zu unternehmen, und dass weder die Sicherheit des Schiffes noch die anderen Passagiere an Bord durch sein Verhalten oder durch seine Verfassung beeinträchtigt werden. Informationen dazu, inwieweit eine Reise grundsätzlich für Teilnehmer mit Mobilitätseinschränkungen geeignet ist, sind jeweils in den Verkaufs- und Marketingunterlagen zu der betreffenden Reise zu finden. Konkrete Auskünfte erteilen wir gerne auf Anfrage.
Wir behalten uns vor, von jedem Passagier eine ärztliche Bescheinigung über seine Reisetauglichkeit zu verlangen, um beurteilen zu können, ob der betreffende Passagier internationalen, EU- oder nationalen Gesetzen entsprechend und gemäß den Sicherheitsvorschriften von Hurtigruten entsprechend sicher befördert werden kann. Wir sind außerdem berechtigt, einen Gesundheitsfragebogen auszugeben, bevor die Passagiere an Bord kommen, sofern wir dies für erforderlich halten. Bei einigen Fahrten können wir auch eine Impfung verlangen. Wenn wir, der Schiffskapitän oder der von uns benannte medizinische Vertreter bemerken, dass wir einen Passagier aus irgendeinem Grund für nicht reisefähig halten, der Meinung sind, dass von ihm ein Sicherheitsrisiko ausgehen könnte, ihm in irgendeinem Hafen die Erlaubnis zum Landgang verweigert werden könnte oder uns Haftungspflichten wegen seiner Betreuung, Unterstützung oder seiner Rückbeförderung entstehen könnten, sind wir oder der Schiffkapitän berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
i. dem betreffenden Passagier in einem beliebigen Hafen die Einschiffung zu verweigern;
ii. ihn in einem beliebigen Hafen auszuschiffen;
iii. ihm eine andere Schlafkoje oder Kabine zuzuweisen;
iv. sofern der von uns benannte medizinische Vertreter es für ratsam hält, den betreffenden Passagier auf seine Kosten in einem beliebigen Hafen in eine medizinische Einrichtung zu bringen, einzuweisen oder zu verlegen und/oder
v. dem betreffenden Passagier Erste Hilfe angedeihen zu lassen und ihm Arzneimittel, Medikamente oder sonstige Substanzen zu verabreichen und/oder ihn in beliebigen Hafen in ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung aufzunehmen und/oder einzuweisen, sofern der für das Schiff benannte medizinische Vertreter und/oder der Schiffskapitän solche Maßnahmen für erforderlich halten. Dies schließt auch mit ein, dass Passagiere zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Gesichtsmasken verpflichtet werden können.
Wir können einem Passagier in jedem beliebigen Hafen die Einschiffung verweigern oder ihn ausschiffen, wenn diesem nach Auffassung von bevollmächtigten Angehörigen des Schiffspersonals an weiteren Stationen der Reise von den örtlichen Behörden möglicherweise die Erlaubnis zum Landgang verweigert werden könnte oder er möglicherweise an einer ansteckenden oder Infektionskrankheit leidet oder seine Anwesenheit dem Wohlergehen von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern abträglich sein könnte. Falls das Schiff oder einzelne Passagiere unter Quarantäne gestellt werden (Passagiere können aufgefordert werden, in ihrer Kabine oder nach Aufforderung von bevollmächtigten Angehörigen des Personals an Bord zu bleiben, wenn sie oder andere Bewohner der Unterkunft irgendwelche Symptome zeigen oder von ihnen möglicherweise eine Gefahr für andere Passagiere ausgehen könnte), haften wir nicht für dadurch entstehende Kosten und besteht in den vorgenannten Fällen kein Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch und wir haften nicht für infolge dessen entstehende Kosten.
Wenn einem Passagier aus Gründen der Sicherheit und/oder seiner Reisefähigkeit die Einschiffung verweigert wird, haften weder wir noch das Beförderungsunternehmen für dem Passagier dadurch entstehende Schäden oder Kosten und hat der Passager keinen Anspruch auf Entschädigung gegen das Beförderungsunternehmen oder uns. Der betreffende Passagier hat keinen Anspruch auf eine Erstattung oder sonstige Entschädigung irgendeiner Art und Hurtigruten trifft keine weitere Haftung ihm gegenüber.
Passagiere, die Unterstützung benötigen und/oder spezielle Wünsche oder besondere Diätanforderungen haben oder hinsichtlich ihrer Unterbringung, in Bezug auf ihren Sitzplatz oder benötigte Leistungen besondere Einrichtungen oder Geräte benötigen oder medizinische Geräte mitführen müssen, müssen uns dies zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen. Zur Klarstellung wird hiermit festgehalten, dass solche speziellen Wünsche nur als vereinbart und in die Buchung mit aufgenommen gelten, wenn sie von uns ausdrücklich angenommen und bestätigt wurden. Bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, die persönliche Pflege oder Betreuung erfordern, hat diese persönliche Pflege oder Betreuung der betreffende Passagier auf seine Kosten zu organisieren. Passagiere, die einen Rollstuhl benötigen, müssen ihren eigenen zusammenklappbaren Rollstuhl in Standardgröße mitbringen, brauchen jedoch nicht von einer mitreisenden Begleitperson begleitet zu werden.
Sofern wir nicht für eine bestimmte Buchung schriftlich eine andere Vereinbarung treffen, dürfen Passagiere jeweils nur zwei solcher Mobilitätshilfen oder medizinischen Geräte pro Kabine mit an Bord nehmen, wobei deren Gesamtwert NOK 50.000 (inkl. MwSt.) oder den entsprechenden Wert in der Landeswährung des Passagiers nicht übersteigen darf. Alle Geräte müssen transportabel sein und sich sicher in der Kabine verstauen lassen, und sie sind uns gegenüber zum Zeitpunkt der Buchung sowie nochmals mindestens 14 Tage vor Einschiffung zu der Reise mit uns zu deklarieren. Wir behalten uns vor, die Beförderung solcher Geräte abzulehnen, wenn dies nicht sicher ist oder wir nicht rechtzeitig darüber informiert worden sind, um noch eine Risikobeurteilung vornehmen zu können.
Schwangere sind an Bord zu unseren Seereisen willkommen, wir empfehlen jedoch, vor Reiseantritt in jedem Stadium der Schwangerschaft ärztlichen Rat einzuholen. Im Interesse von Mutter und Kind kann in bestimmten Stadien der Schwangerschaft auch ein ärztliches Attest erforderlich sein. Bis zu 4 Wochen vor dem Datum der Entbindung: Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Zwischen 2–4 Wochen vor dem Datum der Entbindung: Für die Reise mit uns ist ein ärztliches Attest erforderlich. Weniger als 2 Wochen vor dem Datum der Entbindung: Schwangere Mütter dürfen im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Babys nicht weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Datum der Entbindung mitreisen.
5.2 Pass-, Visa- und Einreisevorschriften
Sie sind dafür verantwortlich, dass alle in der Buchung aufgeführten Personen allen Anforderungen in Bezug auf Pass-, Visa- und Einreisevorschriften sowie in Bezug auf Reiseversicherungen und Gesundheitsatteste entsprechen. Wir können Sie nur allgemein darüber informieren und verweisen hierzu auf die Informationen auf unserer Website. Die alleinige Verantwortung dafür, dass sämtliche Anforderungen in Bezug auf Pass-, Visa- und Einreisevorschriften sowie in Bezug auf Reiseversicherungen und Gesundheitsatteste erfüllt sind und müssen sich deshalb bei ihrer Botschaft oder dem zuständigen Ministerium über die für Sie geltenden Anforderungen informieren. Diese Anforderungen können sich ändern, weshalb Sie rechtzeitig vor dem Reisebeginn noch einmal prüfen sollten, ob Änderungen eingetreten sind. Wenn Sie Fragen zu solchen Anforderungen haben, wenden Sie sich damit bitte rechtzeitig vor dem Datum des Reisebeginns entweder an uns oder an Ihr Reisebüro.
Wir übernehmen keine Haftung dafür, wenn einem Passagier die Beförderung oder an irgendeinem Reiseziel die Einreise verweigert wird, oder für Verbindlichkeiten, Schäden, Verzögerungen oder Auslagen aufgrund von Unregelmäßigkeiten in solchen Unterlagen. Manche Fluggesellschaften, bei denen wir Ihre Flüge buchen, erheben möglicherweise eine Strafgebühr, wenn Sie nicht über die geforderten Reiseunterlagen verfügen. Wenn wir solche Strafgebühren oder Vertragsstrafen zahlen müssen, haften Sie dafür, uns diese zu erstatten.
5.3 VERSICHERUNGEN
Sie und alle in der Buchung aufgeführten Personen müssen eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Reiseversicherung abschließen. Die Reiseversicherung, die Sie für sich und Ihre Mitreisenden beschaffen müssen, muss mindestens während der gesamten in der Buchungsbestätigung angegebenen Dauer Ihrer Reise gültig sein und mindestens die Stornierung der Buchung sowie medizinische Versorgung bei Krankheiten oder Verletzungen sowie die Rückbeförderung abdecken. Sie sind verpflichtet, zunächst Ansprüche im Rahmen Ihrer Reiseversicherung geltend zu machen, bevor Sie Erstattungsansprüche gegen Hurtigruten geltend machen. Wenn Sie ohne die vorgeschriebene Reiseversicherung reisen, haften wir nicht für Kosten oder Schäden, die andernfalls von der vorgeschriebenen Reiseversicherung gedeckt wären.
Je nachdem, welche Reise Sie gewählt haben, behalten wir uns vor, Sie um Angaben zu der für Sie und Ihre Mitreisenden bestehenden Reiseversicherung zu bitten, zum Beispiel um Angabe des Namens des Versicherers, des Versicherungsschutzes, eventueller vom Versicherer vorgenommener Versicherungsausschlüsse und/oder der jeweiligen Kontaktnummern für Notfälle.
5.4 Gepäck
Sie dürfen keine als schädlich, gefährlich und/oder illegal bezeichneten Gegenstände (z.B. Waffen, Schusswaffen, Sprengstoffe, Drogen, Tiere, Messer, entzündliche Gegenstände usw.) in Ihrem Gepäck haben oder mit an Bord nehmen. Sie dürfen keine eigenen alkoholischen Getränke mit an Bord nehmen; aus regulatorischen Gründen dürfen Sie alkoholische Getränke während Ihres Aufenthalts an Bord des Schiffes nur von uns erwerben.
Wenn wir oder der Schiffskapitän den begründeten Verdacht haben, dass Sie möglicherweise Gegenstände einer im vorstehenden Absatz genannten Art an Bord gebracht haben und während Ihres Aufenthalts an Bord in Ihrer Kabine aufbewahren, haben der Kapitän oder ein Bevollmächtigter das Recht, die betreffende Kabine zu betreten und zu durchsuchen und den betreffenden Gegenstand oder die betreffende Substanz ggf. sicherzustellen. Solche Durchsuchungen werden in jedem Fall so durchgeführt, dass die damit verbundenen Unannehmlichkeiten so weit wie möglich begrenzt werden, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und Ihre Privatsphäre angemessen geachtet wird.
5.5 Verhalten
Wenn Sie Reiseleistungen bei uns buchen, akzeptieren Sie die Verantwortung dafür, dass Sie und Ihre Mitreisenden sich ordnungsgemäß verhalten. Sie haben jederzeit sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitreisenden die Richtlinien und Verfahren des Schiffs einhalten, Anordnungen und Anweisungen des Schiffskapitäns, von Offizieren und Expeditionsmitarbeitern sowie des medizinischen Personals Folge leisten und dass durch Ihr Verhalten die Sicherheit des Schiffs nicht beeinträchtigt und andere Passagiere nicht gefährdet oder belästigt werden.
Auf dem Schiff hat der Kapitän das Sagen über das Schiff und seine Passagiere, solange sich diese an Bord befinden. Der Kapitän kann einen Passagier verweigern an Bord zu gehen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass der betreffende Passagier nicht reisefähig ist oder möglicherweise eine Gefahr für das Schiff, die Besatzung oder die Passagiere darstellen könnte. Dasselbe gilt für Flugzeuge, wo der Pilot das Sagen hat. Wir behalten uns vor, für Schäden, die uns oder mit uns verbundenen Unternehmen durch Ihr Verhalten oder das Verhalten Ihrer Mitreisenden entstanden sind, Entschädigung von Ihnen zu verlangen. Bei solchen Kosten kann es sich beispielsweise um Kosten für Umwege des Schiffs, Kosten für Verzögerungen oder Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigtem Eigentum handeln.
Für den Fall, dass Ihr Verhalten oder das Verhalten Ihrer Mitreisenden nach begründeter Auffassung des Kapitäns, des Piloten oder einer sonstigen Autoritätsperson andere stört oder verärgert bzw. stören oder verärgern könnte oder Sie selbst oder andere gefährdet, oder wenn Sie oder Mitreisende von Ihnen Sachschäden verursacht haben oder verursachen könnten, behalten wir uns vor, den Vertrag mit Ihnen und Ihre Reiseleistungen insgesamt oder teilweise zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung zahlen wir keine Erstattungen, keinen Schadensersatz, keine Entschädigung, keine Kosten oder sonstigen Aufwendungen und keine sonstigen Beträge gleich welcher Art. Außerdem trifft uns keine weitergehende Haftung für Sie und Ihre Mitreisenden, beispielsweise im Hinblick auf die Unterstützung bei der Rückreise.
Sie verpflichten sich, uns und/oder mit uns verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen, die gegen uns und/oder mit uns verbundene Unternehmen geltend gemacht werden, wenn Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder von Ihren Mitreisenden Schäden, Verzögerungen oder Umwege verursachen, vollständig freizustellen und dagegen schadlos zu halten. Passagiere haben uns und mit uns verbundene Unternehmen von allen Vertragsstrafen, Strafzahlungen, Gebühren, Schadensersatzleistungen und Auslagen freizustellen und dagegen schadlos zu halten, die uns oder mit uns verbundenen Unternehmen aufgrund von Handlungen oder Verstößen der Passagiere gegen Gesetze oder Vorschriften, einschließlich Passagieren oder Dritten zugefügten Schäden oder Personenschäden entstehen, oder im Namen der Passagiere auferlegt werden.
5.6 Verantwortung des Reisenden für unabhängige Reiseleistungen
Wenn Sie unabhängige Reiseleistungen in die Wege geleitet haben, akzeptieren Sie, dass Sie dafür verantwortlich sind, rechtzeitig wieder auf das Schiff zurückzukehren, unabhängig davon, ob sich die Abfahrtszeit oder das Abfahrtsdatum oder der Reiseplan in irgendeiner Weise geändert haben. Wir können keine an uns oder an in unserem oder Ihrem Namen handelnde Dritte geleisteten Zahlungen zurückerstatten oder Entschädigung oder sonstige Zahlungen leisten, wenn Sie – gleich aus welchem Grund – nicht rechtzeitig wieder auf das Schiff zurückkehren. Passagiere, die an Land gehen, sind dafür verantwortlich, rechtzeitig wieder an Bord des Schiffes zurückzukehren bevor dieses den Hafen verlässt.
5.7 Besondere Vorschriften zu Expeditions-Seereisen
Expeditions-Seereisen beinhalten Reisen in entlegenere Gegenden und können mit erhöhten Risiken verbunden sein. Darum gelten dafür andere Sicherheitsstandards und Vorsichtsregeln. Bei allen unseren Reisen hat die Sicherheit unserer Reisenden oberste Priorität und wir behalten uns vor, den Reiseplan aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen und/oder Witterungsbedingungen zu ändern. Ihre Annahme einer Buchung bei uns gilt gleichzeitig als Einverständniserklärung mit dem oben Gesagten.
5.7.1 Gesundheitsanforderungen bei Expeditions-Seereisen
Mit Buchung einer Expeditions-Seereise bei uns sichern Sie und alle Ihre Mitreisenden zu, dass Sie nicht an Erkrankungen leiden, die ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen an Bord oder für die Durchführung der Expeditions-Seereise mit sich bringen. Sie erkennen an, dass die Expeditions-Seereise Fahrten in entlegene Gegenden beinhaltet, in denen medizinische Notevakuierungen möglicherweise länger dauern oder nicht möglich sind, und dass Expeditions-Seereisen für Personen bestimmt sind, die bei hinreichend guter Gesundheit sind.
Passagieren, die aus irgendwelchen Gründen gesundheitlich nicht in der Lage sind, solche Reisen zu absolvieren, wird empfohlen, nicht an einer solchen Reise teilzunehmen, da dies ein unangemessenes Sicherheits- und Gesundheitsrisiko für Sie und die anderen Teilnehmer der Expedition mit sich bringen würde. Sollten sich solche Erkrankungen zeigen, behalten wir uns vor, sie oder andere Passagiere zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Reise zurückzuhalten.
Um an der Reise teilnehmen zu können, müssen Sie eine Gesundheitserklärung ausfüllen und abgeben. Wenn dieses Formular nicht ausgefüllt und vorgelegt wird, stellt Hurtigruten die Reiseunterlagen nicht aus. Es wird vor der Einschiffung von uns oder einem Drittanbieter geprüft. Wenn Ihnen die Einschiffung erlaubt wird, stellt dies jedoch keinen medizinischen Rat unsererseits dazu dar, ob die Teilnahme an einer Expeditions-Seereise oder an mit einer Expeditions-Seereise zusammenhängenden Aktivitäten für Sie ratsam oder sicher ist. Zu der Frage, ob die Teilnahme an einer Expeditions-Seereise für Sie ratsam oder sicher ist, dürfen Sie ausschließlich auf den Rat Ihres behandelnden Arztes vertrauen.
5.7.2 Erhöhtes Risiko
Expeditions-Seereisen beinhalten möglicherweise Reisen in entlegenere Gegenden und können mit erhöhten Risiken und Gefahren verbunden sein als Kreuzfahrten, die sich an ein breiteres Publikum richten. Mit Buchung einer Expeditions-Seereise bei uns erkennen Sie und alle Ihre Mitreisenden an, dass die Expeditions-Seereise so beschaffen ist, dass sie naturgemäß mit erhöhten Risiken und Gefahren verbunden ist. Dabei kann es sich unter anderem um folgende zusätzliche Risiken und Gefahren handeln:
i. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Auftretens von extremen Witterungsbedingungen oder sonstigen nicht vorhersehbaren Naturgewalten;
ii. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass physische oder psychische Anstrengungen Ihrerseits erforderlich werden;
iii. Reisen in entlegene Gegenden weitab von medizinischer Versorgung (einschließlich in Gegenden, in denen medizinische Notevakuierungen möglicherweise lange dauern oder unmöglich sind);
iv. ein erhöhtes Risiko von Sach- oder Personenschäden.
Die Spannung und Freude, die eine Expeditions-Seereise vermittelt, sind mindestens zum Teil gerade auf das mit einer solchen Reise verbundene erhöhte Risiko zurückzuführen. Auch die Preisgestaltung Ihres Tickets für eine Expeditions-Seereise basiert darauf, dass Sie diese erhöhten Risikenanerkannt haben.
6. ÄNDERUNGEN ODER ÜBERTRAGUNGEN IHRER BUCHUNG
6.1 Buchungsänderungen
Wenn Sie die von Ihnen gewählten Reiseleistungen ändern möchten, nachdem sie von uns, der Person, die die Buchung vorgenommen hat, oder Ihrem Reisebüro bestätigt worden sind, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich schriftlich an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen behilflich zu sein, können jedoch nicht garantieren, dass wir Ihren Änderungswünschen in jedem Fall entsprechen können.
Nach Vertragsschluss können Sie das Reisedatum, das Reiseziel, den Abreiseort, die Unterkunft und das Beförderungsmittel nicht mehr ohne unsere Zustimmung ändern, soweit nicht anders in diesen AGB vorgesehen. Änderungen, die weniger als 100 Tage vor Reisebeginn gewünscht werden, können nur vorgenommen werden, indem die Buchung storniert und eine neue Buchung vorgenommen wird.
Für von uns akzeptierte Änderungen berechnen wir für zusätzliche Leistungen oder Positionsänderungen die zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Sätze. Unsere Rabatt- und/oder Werbeangebote ändern sich von Zeit zu Zeit. Wenn ein Rabatt- und/oder Werbeangebot, das Sie bei Ihrer ursprünglichen Buchung erhalten haben, zum Zeitpunkt einer Änderung nicht mehr gilt oder geändert oder eingeschränkt worden ist, können Sie es eventuell nicht mehr in Anspruch nehmen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, zur Deckung der uns durch die Vornahme der Änderung entstehenden Kosten unsere jeweils geltende Verwaltungsgebühr und zusätzlich eventuell bei der Vornahme Ihrer Änderung anfallende Zuschläge Dritter und Auslagen in Rechnung zu stellen. Beispielsweise berechnen die meisten Fluggesellschaften eine Gebühr für Ticketänderungen. Außerdem fallen möglicherweise höhere Kosten an, je näher zum Datum des Reisebeginns Änderungen vorgenommen werden. Beispielsweise muss bei einer Verschiebung von Leistungen, die einen Linienflug beinhalten, innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn der Flug storniert und neu gebucht werden, was normalerweise nur gegen einen erheblichen Preisaufschlag möglich ist.
Manche Reiseleistungen oder Teile von Reiseleistungen können, nachdem sie bestätigt worden sind, nicht mehr geändert werden. Die Stornokosten können daher bis zu 100 % des Preises für die Reiseleistungen betragen.
Wenn Sie die Anzahl Ihrer Mitreisenden ändern, wird der Preis der Leistungen für die neue Größe Ihrer Gruppe neu berechnet. Wenn sich die Anzahl der Mitreisenden reduziert, kann dies dazu führen, dass Unterkünfte nicht vollständig belegt werden, so dass alle Mitreisenden einen höheren Preis zahlen müssen.
Preiserhöhungen infolge von Ihnen gewünschter Änderungen sind keine Stornogebühren, auch wenn sie möglicherweise deshalb anfallen, weil einer Ihrer Mitreisenden seine Teilnahme storniert hat.
Änderungen, die Sie nach Reisebeginn an Ihren bestätigten Reiseleistungen vornehmen, sind jeweils abhängig von der Verfügbarkeit und den ggf. damit verbundenen Kosten.
Umbuchungen auf Sonderangebote sind nicht möglich.
6.2 Übertragung der Buchung
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie die Buchung insgesamt oder teilweise auf einen Dritten übertragen:
i. Der betreffende Dritte wird von Ihnen eingeführt und erfüllt sämtliche Erfordernisse der AGB;
ii. Wir werden spätestens 7 Tage vor dem Reisebeginn schriftlich informiert;
iii. Sie begleichen den ggf. noch offenen Saldo, die pro Person anfallende Verwaltungsgebühr sowie alle weiteren aufgrund der Übertragung anfallenden Honorare, Gebühren oder sonstigen Kosten; und
iv. Der Übernehmer stimmt den vorliegenden AGB und allen sonstigen für die Reisebuchung geltenden Bestimmungen zu.
Sie und der Übernehmer bleiben gesamtschuldnerisch für die Zahlung aller Beträge haftbar.
Wenn Sie die Reise nicht antreten möchten, die Buchung aber nicht übertragen können, können Sie die Reise gemäß Ziffer 7 stornieren. Für Passagiere, die die Reise nicht antreten, oder für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird gemäß Ziffer 3.5 keine Erstattung gewährt.
Manche Reiseleistungen oder Teile von Reiseleistungen können, nachdem sie von uns bestätigt worden sind, nicht mehr geändert oder übertragen werden. Änderungen sind daher möglicherweise mit Kosten verbunden.
7. STORNIERUNG DURCH DEN REISENDEN VOR REISEBEGINN
7.1 Reguläre Stornierung
Sie oder jeder Ihrer Mitreisenden können Ihre Reiseleistungen bis zum Reisebeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren. Die Stornierung sollte durch schriftliche Erklärung derjenigen Person, die die Buchung vorgenommen hat, oder Ihres Reisebüros erfolgen. Falls uns die Stornierung mündlich übermittelt wird, senden wir Ihnen umgehend nach deren Eingang eine Stornierungserklärung zu. Die
Stornierung wird am Tag des Zugangs Ihrer Stornierungserklärung bei uns oder bei mündlicher Stornierung am Tag der Absendung der Stornierungserklärung durch uns wirksam.
Da uns ab dem Zeitpunkt, zu dem wir Ihre Buchung bestätigen, Kosten für Ihre Reiseleistungen entstehen, müssen Sie die in der folgenden Tabelle angegebenen Stornogebühren (die ebenfalls anfallen, wenn wir die Reise stornieren, weil Sie Zahlungen nicht pünktlich geleistet haben – siehe Abschnitt „Zahlung“) sowie ggf. den Flugpreis, den wir zum Zeitpunkt der Buchung zahlen mussten und der bei Stornierung sofort fällig wird, zahlen.
Die im Folgenden angegebenen Stornogebühren sind als angemessen standardisierte Schätzung der Verluste berechnet, die uns entstehen, wenn Sie die Reiseleistung innerhalb der genannten Fristen stornieren. Darin berücksichtigt sind die Gebühren und Kosten, die uns bei unseren Anbietern entstehen (und die in einigen Fällen bis zu 100 % betragen), und aufgrund der anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen (soweit möglich) erwarteten Kostenersparnisse und Einnahmen, jeweils berechnet als Durchschnittswerte über einen bestimmten Zeitraum. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, steht Ihnen offen.
Wenn das Stornierungsschreiben vor dem Reisebeginn bei uns eingeht Geschätzte Gebühren in % vom Gesamtpreis der Pauschalreise (ohne Versicherungsprämien)
90 Tage oder mehr             Keine Erstattung der Anzahlung
60–89 Tage                       50 %
30–59 Tage                       75 %
Weniger als 30 Tage          95 %
Wenn Sie Ihre Reise aus einem Grund stornieren müssen, der durch Ihre Reiseversicherung abgedeckt ist, können Sie die anfallenden Stornogebühren abzüglich des geltenden Selbstbehalts möglicherweise zurückfordern. Wenn Sie eine Reiseversicherung bei uns abgeschlossen haben, sind die Versicherungsprämien nicht erstattungsfähig.
7.2 Stornierung aufgrund Beeinträchtigung der Pauschalreise durch außergewöhnliche Umstände
Sie haben das Recht, Ihre Pauschalreise vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Stornogebühr zu stornieren, wenn am Ziel Ihrer Urlaubsreise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind beispielsweise Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Erdbeben oder der Ausbruch einer schweren Krankheit am Zielort der Reise, sofern sie eine ernste Gefahr für das menschliche Leben darstellen und während Ihrer Reise wahrscheinlich bestehen oder eintreten oder und die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Das Recht zur Stornierung gemäß dieser Ziffer gilt nicht, wenn der Kunde bei Abschluss des Pauschalreisevertrages über den Erwerb der Reise von den Umständen Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.
In diesen Fällen erstatten wir Ihnen sämtliche Zahlungen, die Sie an uns geleistet haben, in voller Höhe zurück, sind jedoch nicht verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.
8. ÄNDERUNG ODER ABSAGE DURCH HURTIGRUTEN NACH BESTÄTIGUNG DER BUCHUNG, JEDOCH VOR BEGINN DER PAUSCHALREISE
8.1 Unerhebliche Änderungen der Pauschalreise durch Hurtigruten
Wir behalten uns vor, bei Bedarf Änderungen an den vorliegenden AGB vorzunehmen, vorausgesetzt, solche nach Abschluss eines gültigen Pauschalreisevertrages zwischen Ihnen und
uns vorgenommenen Änderungen der AGB sind nicht erheblich. Wir werden Sie über solche Änderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Wir behalten uns außerdem vor, bei Bedarf unerhebliche Änderungen an unseren Abläufen vorzunehmen, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen, wegen widriger Witterungsbedingungen oder aufgrund örtlicher Einschränkungen. Solche Änderungen können beispielsweise darin bestehen, dass anstelle des vorgesehenen Schiffs ein anderes vergleichbares eingesetzt wird, unabhängig davon, ob dieses Eigentum von Hurtigruten ist oder von Hurtigruten betrieben wird. In Bezug auf sämtliche Bestandteile der Reiseleistungen und der Reise sind Absagen, Verzögerungen oder Änderungen oder die Streichung von Landgängen auf Inseln/auf dem Festland, d.h. wegen der medizinisch begründeten Ausschiffung von Besatzungsmitgliedern oder Passagieren, vorbehalten. Die angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten, Schiffsnamen und genauen Routen sind daher nicht garantiert, sondern dienen lediglich zu Ihrer Information und Orientierung. Wir haften Passagieren gegenüber nicht für Schadensersatz oder sonstige Ansprüche bei Verzögerungen, Änderungen des Reiseplans oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs und des Einflussbereichs unserer Anbieter liegen.
8.2 Erhebliche Änderungen der Pauschalreise durch Hurtigruten vor Beginn der Pauschalreise
Wenn wir Änderungen an wesentlichen Eigenschaften der zugesagten Pauschalreise oder bestimmten von Hurtigruten akzeptierten Vorgaben (im Folgenden jeweils „erhebliche Änderung“ genannt) vornehmen, informieren wir Sie unverzüglich über die Änderungen und ggf. ihre Auswirkungen auf den Preis Ihrer Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger. Eine erhebliche Änderung kann beispielsweise in einer Änderung der Unterkunft in eine niedrigere Kategorie, einer erheblichen Änderung des Reiseziels und/oder einer erheblichen Änderung des Reiseplans für Ihre Kreuzfahrt bestehen.
Wenn Ihnen eine Information über eine erhebliche Änderung zugeht, haben Sie die Möglichkeit,
i. die erhebliche Änderung zu akzeptieren oder
ii. ggf. unser Angebot für eine andere Pauschalreise anzunehmen oder
iii. Ihre Pauschalreise ohne Zahlung einer Stornogebühr insgesamt zu stornieren.
Wenn sich durch die Annahme der erheblichen Änderung oder eines Angebotes für eine andere Pauschalreise die Qualität oder der Preis der Pauschalreise reduziert, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preissenkung.
Ihre Entscheidung müssen Sie uns so schnell wie vernünftigerweise möglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Zugang der Mitteilung über eine erhebliche Änderung mitteilen. Wenn Sie dieses Recht innerhalb dieser 7 Tage nicht wahrgenommen haben, gilt die Änderung als akzeptiert und Ihr Recht zur Stornierung Ihres Kaufs oder Geltendmachung einer Preissenkung entfällt.
8.3 Absage durch uns
Wenn wir Ihre Reiseleistungen stornieren, setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen oder Ihrem Reisebüro in Verbindung und Sie erhalten alle an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet. Nach unserem Ermessen können wir Ihnen auch die Option einräumen, einen Gutschein für eine künftige Reise anzunehmen oder (sofern verfügbar) oder Sie auf Ersatzreiseleistungen umzubuchen.
8.4 Absage durch uns aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Zuweilen müssen wir Reiseleistungen vor Beginn der Reise stornieren, weil wir durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, die uns oder unsere Anbiete  betreffen, an der Erbringung unserer Leistungen gehindert werden. Solche Ereignisse sind insbesondere drohender Krieg oder drohende Unruhen, Pandemien, Krankheiten, Ausschreitungen, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Natur- oder Nuklearkatastrophen, widrige Witterungsbedingungen, Feuer, Überschwemmungen, Dürre, staatliche Maßnahmen, Flughafen- und Hafenordnungen sowie -schließungen, technisch bedingte Transportprobleme, Wartungsmaßnahmen an Schiffen, die Disposition von Transporten oder ähnliche außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse. Wenn wir vom Eintreten solcher Umstände Kenntnis erlangen, werden wir Sie oder Ihr Reisebüro unverzüglich über die Absage informieren. Wenn wir Ihr Reisearrangement aus solchen Gründen stornieren, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen geleisteten Zahlungen, können jedoch keine Haftung übernehmen oder Entschädigung zahlen.
8.5 Absage durch uns wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl für eine Reise
Für einige unserer Reiseleistungen ist es erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl von Passagieren die Reisen bucht und daran teilnimmt. Die erforderliche Mindestanzahl an Passagieren ist jeweils in unseren Prospekten oder auf unserer Website angegeben. Wenn diese Mindestanzahl an Passagieren nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, die Reise 21 Tage vor Reisebeginn zu abzusagen. In diesem Fall erstatten wir alle an uns geleisteten Zahlungen zurück. Wenn wir eine Reise aufgrund der Teilnehmerzahl absagen, ist Hurtigruten nicht zur Zahlung einer Entschädigung oder zu sonstigen Zahlungen (zum Beispiel für die Kosten verbundener Reiseleistungen, die Sie eigenständig vereinbart haben) verpflichtet.
9. IHRE RECHTE UND PFLICHTEN IM FALL VON MÄNGELN WÄHREND DER DURCHFÜHRUNG DES PAUSCHALREISEVERTRAGES
Hurtigruten hat die Reise entsprechend den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen durchzuführen. Wenn Sie bemerken, dass die Ihnen verschaffte Pauschalreise nicht dem Pauschalreisevertrag entspricht, haben Sie uns unverzüglich darüber zu informieren.
Wenn in Ihrer Pauschalreise enthaltene Reiseleistungen nicht dem Pauschalreisevertrag entsprechend erbracht werden, stehen Ihnen folgende vertragliche Rechtsbehelfe zu:
i. Abhilfe: Sie können von Hurtigruten die Beseitigung des Mangels verlangen, sofern dies möglich und unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Werts der betroffenen Reiseleistungen nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Die Abhilfemaßnahmen sind innerhalb einer vom Reisenden zu setzenden angemessenen Frist zu ergreifen. Wenn der Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben wird, kann der Reisende den Mangel selbst beseitigen und Erstattung der dafür notwendigen Aufwendungen verlangen. Wenn Sie Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung des Mangels ablehnen oder keine Beschwerde erheben, so dass Abhilfe geschaffen werden kann, verlieren Sie alle weiteren Ansprüche.
ii. Ersatzreiseleistungen: Wenn ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht dem Pauschalreisevertrag entsprechend erbracht werden kann, können Sie verlangen, dass Hurtigruten Ihnen stattdessen eine Ersatzreiseleistung anbietet. Hurtigruten hat möglichst eine Ersatzreiseleistung entsprechender oder höherer Qualität anzubieten, ohne dass dafür Mehrkosten anfallen. Wenn durch die angebotenen Ersatzreiseleistungen eine Pauschalreise von geringerer Qualität als vereinbart entsteht, ist dem Reisenden eine angemessene Preissenkung zu gewähren. Dies gilt auch, wenn die Rückbeförderung des Reisenden nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann. Der Reisende kann die angebotene Ersatzreiseleistung nur ablehnen, wenn sie mit der sich aus dem Pauschalreisevertrag ergebenden Reiseleistung nicht vereinbar ist oder die gewährte Preissenkung nicht angemessen ist.
iii. Preisminderung: Für Zeiträume, während derer ein Mangel der Pauschalreise besteht, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
iv. Kündigung: Sie haben das Recht, den Pauschalreisevertrag zu kündigen, wenn der Mangel die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und wir den Mangel nicht behoben und keine Ersatzreiseleistungen angeboten haben. Im Falle einer solchen Kündigung erstatten wir Ihnen Ihre Zahlung für noch nicht erbrachte Reiseleistungen schnellstmöglich zurück.
v. Schadensersatz: Für Schäden, die Ihnen infolge eines Mangels der Pauschalreise entstehen, können Sie einen angemessenen Schadensersatz verlangen, der unverzüglich geleistet wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir den Nachweis dafür erbringen können, dass der Mangel durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, durch eigene Fahrlässigkeit des Reisenden oder bei ihm bestehende Umstände oder auf sonstige Weise durch einen Dritten verursacht wurde, der in keinem Zusammenhang zur Erbringung der in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen steht, und der Mangel nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Die Haftung auf Schadensersatz wegen eines Mangels unterliegt jedoch der in Ziffer 12 geregelten Haftungsbegrenzung.
Wenn der Reisende die angebotenen Ersatzreiseleistungen ablehnt, weil sie mit den sich aus dem Pauschalreisevertrag ergebenden Reiseleistungen nicht vergleichbar sind oder die gewährte Preissenkung nicht angemessen ist, oder weil Hurtigruten keine Ersatzreiseleistungen anbieten kann, hat Hurtigruten die Rückbeförderung des Reisenden mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel unverzüglich und ohne Mehrkosten für den Reisenden sicherzustellen. Dies gilt auch für die Kündigung des Pauschalreisevertrages gemäß vorstehender Ziffer iv.
10. BESCHWERDEVERFAHREN
Wenn Sie während Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde haben, haben Sie uns diese unverzüglich anzuzeigen, damit wir Abhilfe schaffen und das Problem lösen können. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Problem nicht zu dem betreffenden Zeitpunkt gelöst werden kann und Sie sich beschweren möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb von 28 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich an das Service Recovery Team von Hurtigruten. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter hier. (https://www.hurtigruten.com/de-de/expeditions/).
Wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird, wird uns dadurch eventuell die Möglichkeit genommen, Probleme zu untersuchen und den Grund für Ihre Beschwerde zu beseitigen, während Sie noch an Bord sind. Dadurch werden möglicherweise Ihre Rechte aus dem Vertrag beeinträchtigt. Ihr Anspruch auf eine Preissenkung oder Schadensersatz wird dadurch möglicherweise gemindert oder erlischt ganz.
Wenn wir eine Beschwerde bezüglich einer Pauschalreise ablehnen und Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Beschwerde bei der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen („Pakkereisenemnda“) erheben. Nähere Informationen hierzu finden Sie (in englischer und deutscher Sprache) auf der Website https://reiselivsforum.no/web/klageinformasjon/pakkereise/. Entscheidungen der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen können bei den norwegischen Gerichten eingereicht werden.
Außerdem kann der Reisende auch die Internetplattform der EU zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) nutzen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Beschwerdeführer ein in einem anderen EU-/EWR-Staat ansässiger Verbraucher ist. Die Beschwerde ist unter folgendem Link einzureichen: http://ec.europa.eu/odr.
Wenn der Einschiffungshafen für Ihre Reise in der EU liegt, sind sämtliche Beschwerden bezüglich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418a des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Rückkehr von der Reise oder dem Datum, an dem die Leistung, auf die sich die Beschwerde bezieht, erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, schriftlich an uns zu richten. Innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen mitteilen, ob Ihrer Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Unsere endgültige Antwort auf die Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten. Damit wir Ihre Beschwerde bearbeiten können, müssen Sie uns gegenüber vollständige Angaben dazu machen.
Die Haftung nach dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in der Fassung von 1976 (das „Athener Übereinkommen“) oder der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See („VO 392/2009“), in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418 des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, einschließlich Ansprüche im Falle des Todes oder von Personenschäden von Passagieren oder des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck verjähren zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Ausschiffung oder andernfalls gemäß den Bestimmungen von Art. 16 des Athener Übereinkommens.
11. HAFTUNGSBEGRENZUNG GEGENÜBER DEM REISENDEN
Das Recht auf Schadensersatz gemäß Ziffer 9 v ist ausgeschlossen, wenn wir den Nachweis erbringen können, dass der Mangel durch (i) unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, (ii) durch eigenes Verschulden des Reisenden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) oder (iii) durch Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) eines Dritten, der weder der Leistungserbringer ist noch in anderer Weise der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und der Mangel für uns nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, verursacht wurde.
Wenn der Umfang oder die Voraussetzungen für eine Entschädigung durch einen Beförderungs- oder Beherbergungsdienstleister durch Beförderungs- oder Beherbergungsgesetze begrenzt werden, gelten dieselben Begrenzungen für Hurtigruten, den Eigentümer von Hurtigruten, Muttergesellschaften oder der der Unternehmensgruppe angehörenden Gesellschaften, verbundene Unternehmen, unsere(n) Charterer und den bzw. die Betreiber und/oder technischen Manager unserer Schiffe. Ebenso wird die Haftung auf die Höhe begrenzt, in der der betreffende Beförderungs- oder Beherbergungsdienstleister gemäß internationalen Übereinkommen, EU-/EWR-Verordnungen oder sonstigen nationalen oder internationalen Vorschriften wie dem Übereinkommen von Montréal für Flugreisen, dem Athener Übereinkommen für Seereisen, dem Berner Übereinkommen für Bahnreisen und dem Pariser Übereinkommen für die Erbringung von Beherbergungsleistungen zahlungspflichtig wäre.
Soweit die Haftung von Hurtigruten für die Zahlung von Entschädigung nicht bereits durch andere Beförderungs- oder Beherbergungsgesetze begrenzt oder weniger eng begrenzt ist, wird die Haftung von Hurtigruten gemäß dem Pauschalreisevertrag auf maximal das Dreifache des Gesamtpreises für die Pauschalreise begrenzt; in dem Preis für die Pauschalreise nicht enthalten sind etwaige Versicherungsprämien und Änderungsgebühren. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden oder für durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen von Hurtigruten verursachte Schäden.
Darüber hinaus und zur Klarstellung wird hiermit festgehalten, dass wir keine Verantwortung für Leistungen oder Einrichtungen übernehmen, die nicht Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Dies gilt beispielsweise für Ausflüge, die Sie ggf. während Ihrer Reise buchen, oder für Leistungen oder Einrichtungen, die Ihr Hotel oder ein sonstiger Anbieter Ihnen zur Verfügung stellt.
Im Falle eines Anspruchs oder einer Beschwerde haben Sie Hurtigruten und unseren Versicherern alle Unterstützung zu gewähren, die wir oder unsere Versicherer ggf. benötigen. Außerdem müssen Sie uns und den betreffenden Anbieter über Ihren Anspruch bzw. Ihre Beschwerde gemäß vorstehender Ziffer 9 informieren. Auf Aufforderung haben Sie sämtliche Rechte, die Ihnen gegen den Anbieter oder den sonstigen für Ihren Anspruch oder Ihre Beschwerde Verantwortlichen an uns bzw. unsere Versicherer abzutreten (wenn die betreffende Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat ein Elternteil oder gesetzlicher Vertreter dies zu tun). Sie müssen sich außerdem zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit uns und unseren Versicherern für den Fall verpflichten, dass wir oder unsere Versicherer an sie abgetretene Rechte durchsetzen wollen.
12. ZEITANGABEN, VERSPÄTUNGEN UND SONSTIGE INFORMATIONEN ZUR REISE
Bei den genannten Zeitangaben handelt es sich lediglich um Schätzungen, die nicht garantiert werden könnenauch wenn sie auf Tickets angegeben sind. Sie können sich aufgrund von Anforderungen der Aufsichtsbehörden, wegen der Witterungsbedingungen oder wegen Wartungsmaßnahmen oder aus technischen Gründen oder aufgrund der Tatsache, dass die Passagiere nicht pünktlich einchecken und an Bord gehen können, noch ändern. Zuweilen lassen sich Verspätungen nicht vermeiden. In solchen Fällen werden wir uns gemeinsam mit unseren Vermittlern oder Vertretern vor Ort bemühen, während solcher Verzögerungen Unannehmlichkeiten für Sie so weit wie möglich zu vermeiden.
Wenn der Einschiffungshafen in der EU liegt und Hurtigruten Grund zu der Annahme hat, dass sich die Abreise zu einer Kreuzfahrt um mehr als 90 Minuten gegenüber der geplanten Abreisezeit verzögert, werden den vom Hafenterminal abreisenden Passagieren kostenlos Knabbereien, Speisen oder Erfrischungen angeboten, wie es der jeweiligen Wartezeit angemessen ist, vorausgesetzt, Knabbereien, Speisen oder Erfrischungen stehen zur Verfügung und können mit angemessenem Aufwand bereitgestellt werden.
Wenn in einer Pauschalreise enthaltene Flüge, die von Fluggesellschaften durchgeführt werden, sich verspäten, gestrichen werden und/oder überbucht sind, gelten die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden „Fluggastrechteverordnung“ genannt) Regeln; siehe §§ 10-42 des norwegischen Luftfahrtgesetzes von 1993 und Verwaltungsvorschrift Nr. 141 vom 17. Februar 2005. Wenn der Passagier gemäß der Fluggastrechteverordnung zum Rücktritt vom Beförderungsvertrag berechtigt ist, gilt dies nicht für die übrigen Bestandteile der Pauschalreise, es sei denn, der Mangel ist so geartet, dass die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kauf der Pauschalreise erfüllt sind. Geringfügige Verzögerungen berechtigen Sie üblicherweise nicht zum Rücktritt vom Kauf der Pauschalreise. Wenn der Passagier sich dafür entscheidet, vom Kauf der Reise gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung zurückzutreten, die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kauf der Pauschalreise gemäß dem norwegischen Pauschalreisegesetz, der EU-Pauschalreiserichtlinie und den jeweiligen nationalen Entsprechungen dieser Vorschriften aber nicht erfüllt sind, erhält der Kunde nur den auf die Beförderung entfallenden Teil des Kaufpreises erstattet.
Bitte beachten Sie, dass eine „Gemeinschaftsliste“ (einsehbar unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air- ban_en) besteht, in der alle Luftfahrtunternehmen aufgeführt sind, denen der Betrieb in der EU untersagt ist.
13. BEISTANDSPFLICHT DES REISEVERANSTALTERS
Wenn sich Reisende in Schwierigkeiten befinden, hat Hurtigruten Ihnen unverzüglich in geeigneter und angemessener Weise Beistand zu gewähren. Dieser Beistand besteht in der Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung sowie Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Hurtigruten behält sich vor, die für solche Unterstützung entstehenden Kosten in Form einer angemessenen Gebühr in Rechnung zu stellen, wenn und soweit die Schwierigkeiten durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen des Reisenden verursacht wurden.
Wenn Sie eine Verspätung erleiden, die nicht durch Verschulden unsererseits oder Verschulden unserer Mitarbeiter oder eines unserer Anbieter verursacht wurde, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Erfrischungen, Unterkunft und Kommunikationsmöglichkeiten. Wir behalten uns vor, für diese Unterstützung eine angemessene Gebühr zu berechnen, wenn und soweit die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen verursacht wurden, wobei diese Gebühr die uns tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen darf. Es ist jedoch möglich, dass eine Fluggesellschaft oder ein sonstiges Beförderungsunternehmen die Kosten für Erfrischungen und/oder eine geeignete Unterkunft übernimmt oder diese bereitstellt und Sie in diesem Fall Ihre Ansprüche direkt gegenüber dieser Fluggesellschaft bzw. diesem Beförderungsunternehmen geltend machen sollten. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser AGB haften wir nicht für Kosten, Gebühren oder Aufwendungen, die Ihnen in den oben genannten Fällen entstehen, wenn Sie nicht unsere Zustimmung einholen, bevor Sie Ihre eigenen Reisevorkehrungen treffen.
Wenn die Rückbeförderung gemäß der Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände unmöglich ist, hat Hurtigruten die Kosten der notwendigen Unterkunft, möglichst in einer gleichwertigen Kategorie, für die Reisenden für eine Dauer von maximal drei Übernachtungen zu tragen. Die Begrenzung auf drei Übernachtungen gilt nicht für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitpersonen, Schwangere, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, sofern Hurtigruten spätestens 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise über deren besondere Bedürfnisse informiert worden ist.
14. DATENSCHUTZ
Wir nutzen die von Ihnen übermittelten Informationen wie Name, Anschrift, besondere Bedürfnisse, Diätanforderungen und Behinderungen, um Ihre Buchung zu bearbeiten und sicherzustellen, dass Ihre Reiseleistungen problemlos durchgeführt werden können und Ihren Anforderungen entsprechen. Wir behalten uns vor, personenbezogene Daten von Passagieren an mit uns verbundenen Unternehmen und die jeweiligen Anbieter Ihrer Reiseleistungen wie Fluggesellschaften, Schiffe, Hotels und Beförderungsunternehmen weiterzugeben und sie mit Ihnen gemeinsam zu nutzen, um die Reiseleistungen für Sie umsetzen zu können. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch solche Dritten gelten deren Bedingungen und Datenschutzrichtlinien. Die Daten können ggf. auch an Sicherheits- oder Bonitätsprüfungsunternehmen sowie an Behörden wie Zoll-, Einwanderungs- und Gesundheitsbehörden weitergegeben werden, wenn diese sie benötigen oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir behalten uns außerdem vor, die personenbezogenen Daten an medizinisches Personal und Vermittler weiterzugeben, zum Beispiel wenn Sie sich mit einer Krankheit anstecken oder eine Verletzung erleiden und während der Reise medizinisch behandelt oder in Sicherheit gebracht werden müssen.
Wenn Ihre Reise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in einer Rechtsordnung stattfindet, für die kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht, befindet sich der Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten möglicherweise an einem Ort, der nicht dasselbe Datenschutzniveau für personenbezogene Daten wie die gesetzlichen Vorschriften in Norwegen bietet. Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein solches Drittland erfolgt gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
Wenn Sie mit der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns nicht einverstanden sind, können wir Ihre Buchung nicht annehmen. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten sind erforderlich, damit wir Ihnen gegenüber eine Leistung sicher erbringen können. Genaue Informationen dazu, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
15. ABTRETUNG
Wir behalten uns vor, unsere Rechte und Pflichten ohne Ihre vorherige Zustimmung gemäß den vorliegenden AGB, die Buchungsbestätigung und den gesamten Pauschalreisevertrag zwischen Ihnen und uns an ein anderes Unternehmen der Hurtigruten-Gruppe abzutreten. In diesem Fall erhalten Sie eine vorherige Ankündigung der Abtretung von uns.
16. MASSGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sämtliche Streitigkeiten und sonstigen Angelegenheiten jeglicher Art zwischen Ihnen und Hurtigruten unterliegen dem norwegischen Recht. Diese Wahl des norwegischen Rechst als anzuwendendes Recht führt jedoch nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach deutschem Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.
Sämtliche aus dem vorliegenden Vertrag oder im Zusammenhang mit diesen entstehenden Streitigkeiten, die nicht gütlich oder vergleichsweise gemäß dem in Ziffer 10 beschriebenen Beschwerdeverfahren beigelegt werden können, werden von den norwegischen Gerichten entschieden. Gerichtsstand von Hurtigruten ist das Bezirksgericht Oslo und wir unterwerfen uns im Falle eines Gerichtsverfahrens der Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oslo. Für Rechtsstreitigkeiten, an denen Reisende mit Wohnsitz in Deutschland beteiligt sind, akzeptieren wir ebenfalls die Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Hamburg. Keiner der vorgenannten Gerichtsstände hindert Sie jedoch daran, sich auf einen anderen Gerichtsstand gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem Sie ansässig sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, zu berufen.
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen uns ist zunächst das in Ziffer 10 genannte Beschwerdeverfahren zu nutzen. Wenn der Gerichtsstand in Norwegen liegt, müssen auch alle anderen Pflichten gemäß der norwegischen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 90 vom 17. Juni 2005 erfüllt werden.
Stand: Mai 2023
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