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MO-SO von 9-20 UHR

AGB der Reederei AIDA Cruises

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Reisebedingungen

Liebe Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen. Diese werden, soweit wirksam einbezogen, im Fall Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrags. Für Flugleistungen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften ferner die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro oder im Internet zur Verfügung stehen.

1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Gast AIDA Cruises den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen, sowie diese allgemeinen Reisebedingungen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Buchungsbestätigung durch AIDA Cruises in Schrift- oder Textform zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. AIDA Cruises ist im Fall der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Gast ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und / oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3 Die Reiseanmeldung erfolgt durch den anmeldenden Gast auch für alle von der Anmeldung umfassten Gäste. Der anmeldende Gast erklärt ausdrücklich, für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt hierin ein neues Angebot an den Gast. AIDA Cruises ist hieran 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlagen des neuen Angebots zustande, wenn der Gast das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.

2 Zahlungen
2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:
• Bei Buchung von AIDA PREMIUM und AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 25 %
• Bei Buchung von AIDA VARIO und AIDA VARIO ALLINCLUSIVE 30 %
• Bei Buchung von JUST AIDA 35 %
Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über AIDA Cruises vermittelten Versicherung fällig.
2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.4 Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (DRSF) abgeschlossen. Die Gäste erhalten den Sicherungsschein zusammen mit der Buchungsbestätigung.
2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Gast unverzüglich sein AIDA Ticket, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn. Kommt der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich AIDA Cruises vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen.
2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Gast weitere Zahlungsarten auf der Hp. AIDA Cruises behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit AIDA Cruises ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Gast eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
2.7 In Abhängigkeit von der vom Gast gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordabrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Gast rechtzeitig vor dem Zahlungsvorgang informiert.

3 Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen (Online-)Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AIDA Cruises. Im Fall von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend. AIDA Cruises behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis
enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- und Visagebühren o. Ä., die von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Gast direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von AIDA (Änderungen vorbehalten)verauslagt, so ist AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Gast weiterzubelasten. Mehrkosten (z. B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von AIDA Cruises zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
3.2 Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Buchungsbestätigung von AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags ändern.
3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises gemacht wurden.
3.4 Bucht der Reisende über AIDA einen Zug zum Flug („Rail&Fly“), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff („Rail&Cruise“), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet AIDA nicht für mögliche Folgekosten.

4 Vertragsänderungen
4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Gastes sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird AIDA Cruises den Gast selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
4.2 AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungs ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.3 AIDA Cruises ist berechtigt, zur Erfüllung von hoheitlichen oder vertraglichen Bestimmungen oder um eine sichere Reise zu ermöglichen, geeignete Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Bestimmungen und / oder Maßnahmen informiert AIDA Cruises die Gäste umgehend. Bei diesen kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um folgende handeln:
a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass AIDA Cruises sich vorbehält, Gäste, bei denen bestimmte risikoerhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen;
b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise;
c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise;
d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz;
e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport;
f) Einschränkung der Landgänge auf von AIDA Cruises geführte Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften;
g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getesteten Personen sowie engen Kontaktpersonen, auch wenn die Kontaktpersonen selbst nicht positiv auf COVID-19 getestet worden sind. Personen gelten dann als enge Kontaktpersonen, wenn diese mit dem positiv getesteten Gast in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammen mit diesem angereist sind oder sich über einen längeren Zeitraum in dessen Nahbereich auf gehalten haben.
Verstöße gegen geltende hoheitliche und vertragliche Bestimmungen und / oder Maßnahmen für eine sichere Reise berechtigen AIDA Cruises dazu, den betroffenen Gast und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende, wenn diese z. B. enge Kontaktpersonen im Sinne von Ziffer 4.3 g) sind, von der (weiteren) Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und / oder für andere erworbene Leistungen besteht.
4.4 Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen AIDA Cruises und dem Gast gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist AIDA Cruises berechtigt, dem Gast vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Gast hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Gast innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Gast über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Gast berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.
5 Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises
5.1 AIDA Cruises behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten:
a) Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der entsprechenden Leistungs- oder Reisebeschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist AIDA Cruises berechtigt, von der betroffenen Reiseleistung oder Reise bis zum 31. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zurückzutreten. Die Mitteilung über das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und den damit zusammenhängenden Rücktritt von der Reiseleistung oder Reise muss dem Gast bis 31 Tage vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein. Wird die Reiseleistung oder Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf diese Reiseleistung oder – sofern es sich um eine Kündigung der Reise handelt – die auf die Reise geleistete Zahlung zurück. AIDA Cruises ist berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei der Reiseleistung Busanreise den Transfer oder Teilstrecken des Transfers auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen.
b) AIDA Cruises ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert; in diesem Fall hat AIDA Cruises den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
5.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Gastes eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Gast reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Gast selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Gastes jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht AIDA Cruises nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder
körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von AIDA Cruises hinausgeht, und der Gast keine diese Betreuung übernehmende und hinreichend qualifizierte Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
5.3 AIDA Cruises ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Gast Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn er illegale Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor.
5.4 An Bord gilt die nachstehend aufgeführte Bordordnung, die vom Gast uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Gast ist verpflichtet, alle die Schiffsordnung betreffenden Anweisungen des Kapitäns zu befolgen.

Bordordnung
• Die Seenotrettungsübung ist für alle Gäste verbindlich. Bitte kommen Sie nach Ertönen des Alarms mit Ihrer Rettungsweste, festem Schuhwerk und ggf. warmer Kleidung zu Ihrer Sammelstation und folgen Sie den Anweisungen der Crew. Gäste mit eingeschränkter Beweglichkeit werden Sie gebeten, sich zu Beginn der Reise an der Rezeption zu melden. Im Notfall stehen Ihnen Crew-Mitglieder zur Seite, die Sie sicher zu Ihrem Sammelplatz begleiten.
• Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet. In den Kabinen ist das Rauchen nicht gestattet. Werfen Sie keinesfalls Zigarettenreste in Papierkörbe oder über Bord.
• Das Benutzen von Bügeleisen, Kerzen und Tauchsiedern oder ähnlichen Wasserwärmern in den Kabinen ist nicht gestattet.
• Als Eltern tragen Sie Sorge für Ihre Kinder. Bitte achten Sie darauf, dass sie keine unerlaubten Bereiche betreten und nicht mit Rettungsmitteln oder Aufzügen spielen.
• In den Restaurants sind Sie vom frühen Morgen bis zum späten Abend herzlich willkommen. Bitte nehmen Sie jedoch Rücksicht auf die anderen Gäste und betreten Sie die Restaurants angemessen gekleidet – nicht im Bademantel, in Badebekleidung oder barfuß. Darüber hinaus werden Sie gebeten, keine Speisen und Getränke aus den Restaurants mitzunehmen.
• Bitte reservieren Sie auf den Pooldecks keine Sonnenliegen und beachten Sie die Hinweisschilder an den Pools. Die Reederei behält sich vor, reservierte, aber nicht benutzte Liegen frei zu geben.
• Um Mitreisende nicht zu belästigen, ist das Benutzen von Audiogeräten mit Lautsprechern, Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Rollern, Fahrrädern und anderen individuellen Transportmitteln an Bord nicht gestattet.
• Vergessene und liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen können Sie gern an der Rezeption abgeben, nicht abgeholte Fundsachen verbleiben bei AIDA nach Ablauf von 6 Monaten.
• Vermeiden Sie in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr bitte jeglichen Lärm auf den Kabinendecks (Nachtruhe).
• Aus Sicherheitsgründen müssen die öffentlichen Gänge immer frei bleiben. Stellen Sie bitte keinen Kinderwagen oder Rollstuhl vor der Kabine ab. Je nach Klappmaß sind diese unter dem für das Lagern von Gepäck konstruierten Bett unterzubringen.
• Es ist bei der Anreise generell nicht erlaubt, alkoholische Getränke mit an Bord zu bringen. Sollten Sie während der Reise alkoholische Getränke an Land kaufen, so darf hiervon maximal 1 Liter pro Person über 18 Jahren mit an Bord gebracht werden.
• Darüber hinaus ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Lebensmittel (insbesondere alle Fleisch-, Geflügel- und Fischprodukte, Milchprodukte, Obst und Gemüse) an Bord zu bringen. Als Ausnahme hiervon gelten lediglich professionell/industriell vom Hersteller verpackte Trockenware, Gewürze und Süßigkeiten.
• Drohnen oder sonstige Flugobjekte, Laser, Laserpointer und Funkgeräte sind aus Sicherheitsgründen an Bord nicht gestattet.
• Illegale Rauschmittel und Waffen sind an Bord ebenfalls grundsätzlich verboten. Der Besitz kann einen sofortigen Bordverweis zur Folge haben.
• Der Kapitän trägt die Verantwortung für alle Gäste und Crew-Mitglieder, seinen Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Der Kapitän kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um im einzelnen Fall eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Unter anderem kann gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten nicht toleriert oder akzeptiert werden und daher gegebenenfalls zu einem Verweis von Bord durch den Kapitän führen. Im Interesse aller Gäste bitten wir um Einhaltung dieser Bordordnung. Ein Verstoß sowie die wiederholte Missachtung von Anweisungen des Kapitäns können – je nach Einzelfall und Schwere des Verstoßes – bis zu einem Verweis von Bord durch den Kapitän führen.
5.5 Der Kapitän ist für Schiff und Crew verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Gast entschädigungslos von Bord zu weisen. Diese Befugnis gilt auch, wenn nach dem Urteil des Kapitäns eine der unter 5.3 genannten Situationen vorliegt.
5.6 Ferner kann AIDA Cruises den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Gast unter falscher Angabe zur Person, zur Adresse und zum Ausweisdokument gebucht hat.

6 Rücktritt durch den Gast
6.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises innerhalb der Öffnungszeiten des AIDA Kundencenters. Dem Gast wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform zu erklären.
6.2 Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück, steht AIDA Cruises unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von AIDA Cruises und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils p. P. und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu:

- bis zum 50. Tag vor Reisebeginn (mind. € 50,- p. P.): AIDA PREMIUM 25%, AIDA VARIO 30%, JUST AIDA 35%
- vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: AIDA PREMIUM 30%, AIDA VARIO 40%, JUST AIDA 45%
- vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: AIDA PREMIUM 40%, AIDA VARIO 50%, JUST AIDA 60%
- vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: AIDA PREMIUM 60%, AIDA VARIO 70%, JUST AIDA 80%
- ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: AIDA PREMIUM 80%, AIDA VARIO 85%, JUST AIDA 90%
- bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung: AIDA PREMIUM 95%, AIDA VARIO 95%, JUST AIDA 95%
Prämien für über AIDA Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils p. P. und bezogen auf den Preis des An- und Abreise- pakets):
Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80 %
Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 %
Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht AIDA Cruises in den Tarifen AIDA PREMIUM, AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE, AIDA VARIO und AIDA VARIO ALL INCLUSIVE eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % und im Tarif JUST AIDA von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Daneben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Bei Rücktritt von einem An- und Abreisepaket im Tarif Wunschflug, der tagesaktuelle Flüge beinhaltet, fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an.
6.3 Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass AIDA Cruises kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AIDA Cruises bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. AIDA Cruises ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
6.4 Abweichend von Ziffer 6.2 kann AIDA Cruises keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen.
6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
6.6 Aida weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei der Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen.

7 Umbuchung / Vertragsübertragung
7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Gastes dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von AIDA Cruises folgende Kosten berechnet:
• Für Umbuchung innerhalb von AIDA PREMIUM und AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE keine
• Für Umbuchung innerhalb von AIDA VARIO bzw. AIDA VARIO ALL INCLUSIVE oder Umbuchung von AIDA PREMIUM bzw. AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE oder JUST AIDA auf AIDA VARIO bzw. AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine
• Für Umbuchung innerhalb von JUST AIDA oder Umbuchung von AIDA PREMIUM bzw. AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE oder AIDA VARIO bzw. AIDA VARIO ALL INCLUSIVE auf JUST AIDA 300 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine
Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei AIDA Cruises eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Gastes vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.
7.2 Der Gast kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber AIDA Cruises erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (es empfiehlt sich per Fax oder E-Mail).
AIDA Cruises ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In der Regel fallen hierfür 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besonderen Konstellationen, z. B. wenn Linienflüge betroffen sind, können die Mehrkosten auch deutlich höher ausfallen (bis zu 300 Euro p. P.).
7.3 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

8 Gewährleistung, Kündigung durch den Gast
8.1 AIDA Cruises hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so stehen dem Gast die Rechte aus § 651 i BGB zu.
8.2 Der Gast hat einen Reisemangel unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Ist AIDA Cruises infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Gastes auf Minderung und / oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.3 Verlangt der Gast Abhilfe, so hat AIDA Cruises den Reisemangel zu beseitigen. AIDA Cruises kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.4 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Gast den Reisevertrag nach § 651 l BGB kündigen, vorausgesetzt der Gast hat AIDA Cruises zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und AIDA Cruises hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von AIDA Cruises verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.5 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt sich dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.
Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts.
8.6 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber AIDA Cruises unter folgender Anschrift erfolgen: AIDA Cruises – German Branch of Costa Crociere S. p. A. Am Strande 3 d, 18055 Rostock, Deutschland Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

9 Haftung / Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung von AIDA Cruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Gastes von AIDA Cruises nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche, die der Gast in Zusammenhang mit Schäden am Reisegepäck im Rahmen einer etwaigen Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise nach dem Montrealer Übereinkommen geltend machen kann, bleiben von
der Beschränkung unberührt.
9.2 Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch AIDA Cruises gegenüber dem Gast hierauf berufen (§ 651 p BGB). Die Seebeförderung unterliegt der Haftungsordnung des Übereinkommens von Athen von 1974 und des Protokolls von 2002 sowie dem IMO-Vorbehalt und den IMO- Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 392 / 2009 umgesetzt wurden. Die Regelung dieses Absatzes findet nur dann keine Anwendung, wenn die Regelungen in Ziffer 9.1 zu einer geringeren Inanspruchnahme von AIDA Cruises führen. AIDA Cruises weist in Zusammenhang mit der Haftungsordnung bei Seebeförderung auf die folgenden zu beachtenden Punkte hin:
a) Unabhängig vom Bestehen eines Schadensersatzanspruchs zahlt AIDA Cruises bei Tod und Körperverletzung infolge eines Schifffahrtsereignisses binnen 15 Tagen nach Feststellung des Schadensberechtigten eine angemessene Vorschusszahlung je Person und Vorfall, im Todesfall mindestens 21.000 Euro. Die Vorschusszahlung stellt kein Anerkenntnis welchen Anspruchs auch immer dar. Die Vorschusszahlung kann mit eventuell zu zahlenden Schadensersatzzahlungen verrechnet werden. Sie ist an AIDA Cruises zurückzuzahlen, wenn der Empfänger der Vorschusszahlung nicht schadensersatzberechtigt war (siehe Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 392 / 2009).
b) Die Haftung von AIDA Cruises für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderer Spezialausrüstung, die von Gästen und / oder Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden, ist ausgeschlossen, wenn der Gast und / oder Mitreisende den Schaden bei einem erkennbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach
der Ausschiffung AIDA Cruises mitteilt. Der schriftlichen Mitteilung bedarf es nicht, wenn der Schaden von den Parteien gemeinsam innerhalb der Frist festgestellt wird.
c) AIDA Cruises haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige Dokumente, begehbare Wertpapiere, Edelmetalle, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme und mobile Endgeräte – wie etwa Laptops oder Tablets –, jeweils mit Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt.
9.3 Wertgegenstände im vorgenannten Sinne sind im Rahmen der An- und Abreise vom Reisenden in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. AIDA Cruises haftet ausdrücklich nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die im Rahmen der An- und Abreise im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführt werden.
9.4 AIDA Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und/oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Teil der vertraglichen Reiseleistungen sind, sondern als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder die von Dritten, Unabhängigen durchgeführt werden (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche und Ausstellungen), es sei denn, diese Dritten sind als Erfüllungsgehilfen
für AIDA Cruises zu qualifizieren oder AIDA Cruises erweckt den Anschein, eigener Veranstalter der von den Dritten erbrachten Leistungen zu sein. AIDA Cruises haftet jedoch, wenn und soweit für den dem Gast entstandenen Schaden die Verletzung uns obliegender Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.
9.5 Eine etwaige Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise unterliegt der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens von 1999 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung.
9.6 Die Rezeption an Bord der Schiffe von AIDA Cruises, Reisevermittler und / oder sonstige Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche der Gäste gegenüber AIDA Cruises anzuerkennen.
9.7 AIDA Cruises empfiehlt den Gästen im eigenen Interesse den Abschluss einer Reise-Unfallversicherung und einer Reisegepäck Versicherung (siehe aida.de/reiseschutz).

10 Medizinische Versorgung an Bord
10.1 Die Schiffe verfügen über modern eingerichtete Hospitäler, die sich auf Deck 3 befinden. Schiffsärzte und qualifiziertes Fachpersonal stehen für Ihre medizinische Versorgung zur Verfügung. Die Sprechzeiten erfahren Sie an Bord.
10.2 Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden oder besondere Anliegen haben, werden gebeten, den Schiffsarzt am Anfang der Reise zu informieren. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen des Schiffsarztes kein Bestandteil des Reisevertrags sind und der Schiffsarzt in seinen medizinischen Entscheidungen nicht den Weisungen von AIDA Cruises unterworfen ist.
10.3 Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Sollten Sie an chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen leiden, nehmen Sie bitte vor einer Reisebuchung Kontakt zu AIDA Cruises auf, um die Möglichkeit der Teilnahme an einer AIDA Reise und die Gestaltung der Rahmenbedingungen abzustimmen.
10.4 Die Krankenbehandlung erfolgt gegen Bezahlung (Abrechnung erfolgt über die Bordabrechnung). Eine detaillierte Rechnung des Schiffsarztes erhalten Sie nach dem Hospitalbesuch. Eine Abrechnung über die Krankenkassenkarte oder einen Auslandskrankenschein ist nicht möglich. Sie erhalten im Anschluss an die Behandlung eine detaillierte Hospitalrechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung einreichen können. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
10.5 Bei Risikofällen kann der Patient im nächsten Hafen ausgeschifft werden. Die für die Ausschiffung und die Krankenbehandlung entstehenden Kosten trägt der Patient. Soweit verfügbar, stellt AIDA Cruises im Fall einer medizinischen Ausschiffung eine Betreuung durch eine Agentur. Für die Entsorgung von medizinischen Abfällen (Insulin spritzen etc.) kontaktieren Sie bitte das medizinische Center. Sollten Sie
spezielle Medikamente benötigen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge im Handgepäck mit an Bord. Bitte beachten Sie hierbei jedoch die EU-Richtlinie zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie ggf. zu berücksichtigende Einfuhr- oder Zollbeschränkungen des Ziellands.

11 Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge
11.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von AIDA Cruises ist die Beförderung von
a) werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden,
b) Säuglingen, die bei Reiseantritt weniger als 6 Monate alt sind, sowie
c) Säuglingen, die bei Reiseantritt weniger als 12 Monate alt sind, wenn die gebuchte Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweist, ausgeschlossen. In den genannten Fällen kann AIDA Cruises vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen. AIDA Cruises behält in diesen Fällen den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.2 Konnte die Reisende im unter a) genannten Fall zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht von der Schwangerschaft wissen, wird AIDA Cruises den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn die Mitteilung an AIDA Cruises unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Mitteilungschuldhaft verzögert, behält AIDA Cruises den Anspruch gemäß Ziffer 6.2.
11.3 AIDA Cruises kann verlangen, dass werdende Mütter, die bei Reiseende weniger als 24 Wochen schwanger sind, eine fachärztliche (gynäkologische) Reisefähigkeitsbescheinigung, in der das Fahrtgebiet bestätigt wird, vorlegen.

12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Der Gast hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von AIDA Cruises sowie von AIDA Cruises beauftragten Dritten zu befolgen.
12.2 Der Gast ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Gast zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgendieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn AIDA Cruises nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Gast ist verpflichtet, Geldbeträge, die AIDA Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
12.3 Der Gast hat AIDA Cruises alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.4 AIDA Cruises haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z. B. diplomatische Vertretung), wenn der Gast diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, AIDA Cruises hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 AIDA Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß vorstehender Ziffer 12.3, berechtigt, den Transport des Gastes zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Gast steht in diesem Fall das Recht zu, AIDA Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Gast Einreisegebühren oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung AIDA Cruises übernommen hat, so ist AIDA Cruises berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Gast weiterzubelasten.

13 Datenschutz / Bildrechte
13.1 Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.) werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten per Post oder E-Mail verwendet werden. Sollten Sie diese Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an: AIDA Cruises, Betrieblicher Datenschutz beauftragter, Am Strande 3 d, 18055 Rostock, Deutschland oder [email protected] (es fallen hierfür keine anderen Übermittlungskosten als nach den Basistarifen an). Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie der Datenschutzerklärung auf aida.de/datenschutz entnehmen.
13.2 Während der Reise können von oder für AIDA Cruises Fotos sowie Ton- und Bildaufnahmen in den öffentlichen Bereichen des Schiffes angefertigt werden. Hierauf wird im Tagesprogramm „AIDA Heute“ hingewiesen. Mit Abschluss des Reisevertrags willigt der Gast in die Anfertigung und Bearbeitung dieser Aufnahmen ein. Der Gast willigt zudem in die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzung der Aufnahmen ein, solange diese im Kontext einer Kreuzfahrt genutzt werden. Gäste, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies den anwesenden Kamerateams mitteilen.

14 An- und Abreise
14.1 Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anreise so rechtzeitig zu planen, dass das Schiff drei Stunden vor dem Ablegen erreicht wird. Hat der Gast die An- und Abreise per Flug zum bzw. vom Schiff über AIDA Cruises gebucht, ist die Anreise zum Flughafen so zu planen, dass der Gast den Flughafen drei Stunden vor Abflug erreicht. Andernfalls übernimmt AIDA Cruises keine Haftung für Verspätungsschäden.
14.2 AIDA Cruises ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Gast die Fluggesellschaft zu nennen, diealler Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald AIDA Cruises sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist AIDA Cruises verpflichtet, den Gast darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Gast darüber in Kenntnis gesetzt werden.

15 Verjährung, Gerichtsstand
15.1 Die Ansprüche des Gastes bei Reisemängeln nach § 651 i BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reisevertrag ist Rostock. Erfüllungs- und Leistungsort ist Rostock.
15.3 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.4 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend.
15.5 AIDA Cruises nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zur Nutzung der von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (abrufbar auf ec.europa.eu/consumers/odr) ist AIDA Cruises nicht verpflichtet und nimmt an dieser auch nicht teil.
15.6 Diese Reisebedingungen und alle Angaben entsprechen dem Stand von Dezember 2022. Sie gelten für alle Buchungen ab dem 15.12.2022 und ersetzen mögliche frühere Versionen.
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